Der Anwalt der vier muslimischen Schweizer Organisationen, die beim Gerichtshof in Strassburg Einsprachen gegen die Anti-Minarett-Initiative eingereicht haben, Ridha Ajmi, bedauerte die Haltung des Bundesamtes für Justiz (BJ). Damit solle offenbar die Frage des Minarett-Verbots banalisiert werden, sagte er der Nachrichtenagentur SDA.
Die Initiative wurde im November 2009 vom Volk angenommen. Zahlreiche Kritiker, darunter der Europarat, hatten beanstandet, das Minarett-Verbot verletze die Religionsfreiheit.
Die Schweiz habe erstmals bei dem Gericht von ihrem Vetorecht Gebrauch gemacht, sagte BJ-Sprecher Folco Galli auf Anfrage. Aus Sicht der Schweizer Regierung habe der Antrag der kleinen Kammer auf eine Überweisung des Falls an die grosse Kammer keine ausserordentlichen rechtlichen Punkte enthalten.
Das Bundesamt für Justiz kämpft für den Volksentscheid. /


Der Brief wurde am 8. Februar bei dem Gerichtshof eingereicht.
Noch kein konkretes Bauverbot
EGMR-Sprecher Frédéric Dolt sagte der SDA, ein Wechsel der Gerichtskammern komme nur in zwei Fällen vor. Entweder handle es sich um eine Interpretationsfrage der Europäischen Menschenrechtskonvention oder um die Gefahr eines Widerspruchs zu einem früheren Entscheid des Gerichtshofs.
Zu den Gründen, weshalb die kleine Gerichtskammer in diesem Fall beantragte, das Verfahren durch die grosse Kammer beurteilen zu lassen, machte er keine Angaben.
Das BJ hatte in seinem Veto-Brief unter anderem geltend gemacht, dass die Gegner der Initiative bisher in der Schweiz kein konkretes Bauverbot eines Minaretts hinnehmen mussten.