Ein Verbot aller Formen der Verschleierung von Frauen war in dem Vorstoss im Schwyzer Kantonsrat verlangt worden. Auf Grund «der sich massiv ausdehnenden Islamisierung der westlichen Länder» müsse die christliche Kultur geschützt werden, wurde argumentiert.
Unter das geforderte Verschleierungsverbot würden aber nicht nur Kopftücher von muslimischen Frauen fallen, hält die Regierung in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort fest. Sondern auch Gewänder von bestimmten (christlichen) Frauenorden sowie Kopftücher, die sich Frauen zum Schutz vor der Witterung umbinden.
Keine unnötigen Gesetze
Denkbar wäre nach Ansicht der Regierung allenfalls ein Verbot der Nikab und der Burka, die auch das Gesicht verhüllen. Auch ein solches Verbot aber werfe Abgrenzungsprobleme auf.
Die Schwyzer Regierung will kein Verschleierungsverbot. /


Im Übrigen habe sich die Regierung in ihrem Regierungsprogramm zum Ziel gesetzt, die Gesetzgebung auf das Notwendigste zu beschränken.
Die Regierung verweist auf eine Umfrage in den Schulen. Demnach haben sich bis heute praktische keine Probleme wegen Verschleierung von Schülerinnen oder der Teilnahme von Musliminnen am Turn- und Schwimmunterricht ergeben. Auch die Gemeindeverwaltungen wüssten von keinerlei Problemen wegen Schleier tragenden Frauen.
Nikab oder Burka tragende Frauen seien dem Vernehmen nach nur in Einkaufszentren oder an Fremdenverkehrsorten gesehen worden. Dabei handle es sich um unproblematische Einzelfälle. Schliesslich meldet auch die Kantonspolizei Schwyz keine Schwierigkeiten wegen verschleierten Frauen.