von Michael Köpfli / Quelle: news.ch / Donnerstag, 1. Juli 2010 / 14:30 h
Ich habe im vergangenen Dezember Nein zur Minarettverbot gestimmt. Dies weil ich der festen Überzeugung bin, dass man mit Symbolpolitik keine der durchaus bestehenden Probleme in der Migrations- und Integrationspolitik lösen kann.
Ich stehe aber auch voll und ganz hinter den politischen Institutionen der Schweiz und damit auch hinter der direkten Demokratie. Deshalb finde ich es wichtig, dass man den Volksentscheid respektiert. Natürlich sind wir aber auch an die von der Schweiz unterzeichneten internationalen Abkommen wie beispielsweise die europäische Konvention für Menschenrechte gebunden.
Die Frage der Vereinbarkeit des Minarettverbots mit diesen Abkommen wird wohl in absehbarer Zeit durch den Gerichtshof für Menschenrechte beurteilt. Dies ist auch die richtige Institution dafür, von der unverbindlichen Resolution des Europarats sollte sich die Schweiz demgegenüber nicht unter Druck setzen lassen.
Erst wenn das Gericht zum Schluss kommt, dass das Minarettverbot gegen die Menschenrechtskonvention verstösst, muss die Lage neu beurteilt werden.
„Die Frage der Vereinbarkeit des Minarettverbots mit den internationalen Abkommen... /

...wird wohl in absehbarer Zeit durch den Gerichtshof für Menschenrechte beurteilt,... /

...von der unverbindlichen Resolution des Europarats sollte sich die Schweiz demgegenüber nicht unter Druck setzen lassen.“ /


Denn eine Kündigung der von der Schweiz unterzeichneten Menschenrechtskonvention steht für mich ausser Frage. Für eine Abänderung oder gar eine Aufhebung des Volksentscheids vom vergangenen Dezember bräuchte es dann aber zwingend einen neuerlichen Volksentscheid; nur so würde der direkten Demokratie Sorge getragen. Doch diese Fragen stellen sich heute noch nicht, denn es ist nicht die Aufgabe der Politik, den Entscheid des Gerichts vorwegzunehmen.
Bedauerlich ist, dass wegen der neuerlichen Debatte über das Minarettverbot (und der ausklingenden Diskussion über ein Burkaverbot) die tatsächlichen Probleme in der Migrations- und Integrationspolitik weiter in den Hintergrund treten. Dabei gäbe es durchaus Handlungsbedarf. Beispielsweise in Schulen, wo Dispensationen aus religiösen oder kulturellen Gründen generell ausgeschlossen werden sollten, oder bei den Sprachkenntnisse gewisser Migranten, wo dringend Massnahmen angezeigt sind. Diesen Problemen begegnet man aber nicht mit willkürlichen und symbolischen Verboten, sondern mit gezielten Massnahmen wie Integrationsvereinbarungen. Diese eröffnen den Migranten zusätzliche Chancen, nehmen sie aber auch in die Pflicht, gerade was das Erlernen unserer Sprache anbelangt.