Patrik Etschmayer / Quelle: news.ch / Montag, 12. Juli 2010 / 16:30 h
Im Zentrum des Auslieferungsverfahrens stand die Behauptung, dass nach einer vertraulich gemachten Aussage des ursprünglich mit Polanskis Fall betrautem Staatsanwaltes dem Regisseur schon 1978 zugesichert worden sei, dass er seine Strafe mit einer 42tägigen psychiatrischen Evaluierung verbüsst habe.
Wenn diese Aussage zutreffen würde, wäre der Grund für die Auslieferung hinfällig. Doch die US-Justiz wollte das Protokoll mit den relevanten Äusserungen, aus was für Gründen auch immer, nicht nach Bern überstellen. So blieben Zweifel an der Grundlage des Auslieferungsbegehrens bestehen, die von der Schweizer Justiz nicht ignoriert werden konnten.
Schon Verhaftung ein rein formaljuristischer Akt
Dabei hätte die USA es doch besser wissen sollen: Schon die Verhaftung von Polanski war nur auf Grund einer fast schon fanatischen Hingabe der Schweizer Justiz an Formalitäten möglich gewesen. Andere Länder hätten den US-Haftbefehl einfach ignoriert, beziehungsweise erst gefunden, nachdem der Ehrengast des grössten Filmfestival des Jahres wieder das Land verlassen gehabt hätte.
Nicht so wir Schweizer.
Formaljuristisch korrekt verhaftet und eben so freigelassen: Roman Polanski /


Das Auslieferungsbegehren war da und wenn es formell den Anforderungen entspricht, dann wird es auch in Gang gesetzt, völlig egal ob es sich um Polanski oder sonst wen handelt, völlig Wurst, was für diplomatischen Zoff dies verursachen würde.
Alles lief genau nach den Buchstaben des Gesetzes ab: Verhaftung, Hausarrest, Verhandlungen mit den USA. Das grosse Missverständnis auf der US-Seite war womöglich zu glauben, dass die Verhaftung Polanskis eine Art Signal oder ein Zeichen dafür gewesen ist, dass das Verfahren mehr als eine formaljuristische Gelegenheit wäre.
Zumindest hier menschelt die Schweizer Justiz nicht
Doch - das scheint jetzt klar zu werden - es war genau das, nichts mehr und nichts weniger. Und wenn in einem solchen Verfahren nicht alle notwendigen Dinge beigebracht werden können, um die Auslieferung zu vollziehen, dann wird es genau so rigide und unflexibel zum Abschluss gebracht, wie dies nun zu aller Beteiligter Überraschung (mit Ausnahme der Schweizer Justiz - dieser sind solche Sentimente unbekannt) geschehen ist.
Nein, die Schweizer Justiz menschelt - zumindest in solchen Belangen - nicht. Sie ist trocken, korrekt und hält sich, zumindest wenn es nicht um die UBS geht, peinlich genau an die Lehrbücher. Das war Roman Polanskis Unglück und brachte jetzt seine Erlösung.