Die Sprecherin sagte, die für den Fall Polanski zuständige Staatsanwalt von Los Angeles habe nie etwas von einer Anfrage der Schweiz erfahren, wie die internationale Nachrichtenagentur AP berichtete. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hält dazu fest, dass die Schweiz ihre Anfrage an das US-Justizministerium richtete.
«Das Justizministerium ist unser Ansprechpartner für Auslieferungsverfahren», sagte EJPD-Sprecher Guido Balmer auf Anfrage. Die Schweiz habe das Protokoll am 5. Mai angefordert, das US-Justizministeriums habe am 13. Mai geantwortet.
Roman Polanski. (Archivbild) /


Offen bleibt damit, ob das US-Justizministerium es versäumte, die Staatsanwaltschaft in Los Angeles einzubeziehen. Das Justizministerium hatte den Schweizer Behörden abschlägig geantwortet: Es verweigerte ihnen die Einsicht in das Protokoll. Dies wiederum spielte eine Rolle beim Entscheid, Polanski freizulassen.
Zusicherung des Richters
Im Protokoll ist die Aussage des Staatsanwalts festgehalten, der vor über 30 Jahren als erster mit dem Fall betraut war. Nach Darstellung von Polanski und seinen Anwälten geht aus dem Protokoll hervor, dass der Richter dem Regisseur damals zusicherte, die von ihm bereits abgesessenen 42 Tage stellten die gesamte Freiheitsstrafe dar.
Weil die Schweizer Behörden das Protokoll nicht erhielten, konnten sie nicht überprüfen, ob dies der Wahrheit entspricht - und damit nicht ausschliessen, dass Polanski seine Freiheitsstrafe bereits abgesessen hat. Dies war einer der Gründe dafür, dass sie entschieden, Polanski nicht auszuliefern, wie Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Montag erklärt hatte.