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Interpol fahndet weiter nach PolanskiNew York - Während sich Roman Polanski am Tag nach seiner Freilassung an unbekanntem Ort aufhält, geht das juristische Seilziehen um den Regisseur weiter. Die USA fordert weiterhin seine Auslieferung, und das damalige Opfer verlangt ein Ende der Affärefest / Quelle: sda / Dienstag, 13. Juli 2010 / 15:33 h
Samantha Geimer zeigte sich erfreut über den Entscheid der Schweiz, den Starregisseur Roman Polanski nicht an die USA auszuliefern. Sie war 1977, als sie 13 Jahre alt war, von Polanski sexuell missbraucht worden.
Schon früher hatte sie gefordert, die Verfolgung von Polanski einzustellen. In einem am Dienstag ausgestrahlten Interview mit dem französischen Radiosender Europe 1 sagte sie, sie hoffe jetzt, dass der Bezirksstaatsanwalt in Los Angeles das Dossier endlich und für immer schliessen werde.
Interpol sucht weiter nach Polanski
Doch auch nach seiner Freilassung vom Montag figuriert Roman Polanski weiter auf der Fahndungsliste von Interpol, erklärte die internationale Polizeibehörde am Dienstag.
Roman Polanski 1988 mit seiner Frau Emmanuelle Seigner. /
Es sei an den USA, Polanski von der Liste zu streichen. Eine derartige Anweisung liege jedoch nicht vor. Die Wahrscheinlichkeit, dass Interpol einen entsprechenden Antrag erhalten wird, ist gering. Die USA fordert nach wie vor die Verhaftung Polanskis und eine Weiterführung des Verfahrens. Kompetenz des karlifornischen Gerichts in Frage gestellt «Ich bin sehr betroffen, dass die Schweizer Behörden unser Gesuch abgelehnt haben. Wir werden mit dem US-Justizdepartement weiter die Auslieferung von Roman Polanski planen, sollte er in einem Staat mit kooperierender Rechtssprechung festgenommen werden», teilte der Bezirksstaatsanwalt von Los Angeles, Steve Cooley, am Montagabend nach der Freilassung Polanskis mit. Den Regisseur nicht auszuliefern sei eine Unterlassung, die der Gerechtigkeit und den Opfern sexueller Gewalt insgesamt einen schlechten Dienst erweise. Die Entscheidung auf Grund eines kleinen technischen Details käme einer Abweisung der Kompetenz des kalifornischen Gerichtes gleich, hiess es weiter.
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