Die ElCom hatte mit ihrem Entscheid vom März 2009 die von der Schweizer Stromnetzgesellschaft Swissgrid für das Jahr 2009 festgelegte Strompreiserhöhung gemildert. Die Strom-Konsumenten wurden dabei von der ElCom von anrechenbaren Kosten über 425 Millionen Franken für das Übertragungsnetz entlastet.
Energiereserven für Ausfälle und Schwankungen
Darin enthalten sind rund 200 Millionen Franken für sogenannte «Systemdienstleistungen», die grösseren Kraftwerken anstatt den Konsumenten aufgebürdet wurden. Bei Systemdienstleistungen handelt es sich vor allem um Energiereserven, die für Kraftwerksausfälle und Konsumschwankungen bereitgehalten werden müssen.
In einem Piloturteil hat das Bundesverwaltungsgericht nun einem Kraftwerkbetreiber Recht gegeben und entschieden, dass die Kosten für die Systemdienstleistungen zu Unrecht auf Kraftwerke abgewälzt wurden.
Brigitta Kratz, Vizepräsidentin der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom. /


Der Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Weiterzug ans Bundesgericht offen
Laut ElCom-Pressesprecher Frank Rutschmann steht gegenwärtig noch nicht fest, zu wessen Lasten die fraglichen rund 200 Millionen Franken nun gehen. Es gebe zahlreiche Möglichkeiten, die gegenwärtig mit den betroffenen Akteuren abgeklärt würden. Ob die ElCom ans Bundesgericht gelangt, ist laut Rutschmann noch offen.
Gemäss Swissgrid-Pressesprecherin Silvia Zuber können im Moment noch keine Angaben zu den Auswirkungen des Urteils gemacht werden. Der Entscheid müsse zunächst analysiert und auf seine rechtlich-regulatorischen und finanziellen Folgen geprüft werden.