Sieben Tankstellen von BP, Shell und Esso im Raum Zürich und Winterthur führen seit über zehn Jahren ihre Shops im 24-Stunden-Betrieb, was von den Behörden lange toleriert wurde. 2008 verweigerte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) dann den Betreibern die dazu erforderliche Bewilligung für Nachtarbeit.
Bistro-Betrieb weiter erlaubt
Nach dem Bundesverwaltungsgericht hat jetzt auch das Bundesgericht die Beschwerden von betroffenen Tankstellenbetreibern abgewiesen. Die Shops müssen nun schliessen, nachdem ihnen für die Dauer des höchstrichterlichen Verfahrens die umstrittene Öffnung zwischen ein und fünf Uhr nachts vorerst noch erlaubt geblieben war.
Zulässig ist laut dem Urteil auch weiterhin die durchgehende Öffnung der Tankstellen selber sowie der angegliederten Bistro-Betriebe. In seinem Entscheid hält das Gericht fest, dass Nachtarbeit nur erlaubt werden kann, wenn sie «unentbehrlich» ist.
Das Bundesgericht beendet das nächtliche Einkäufe an Zürcher Tankstellen. /


Das sei bei Tankstellenshops nicht der Fall. Zwar möge für bestimmte Interessengruppen durchaus der Wunsch bestehen, auch in der Nacht Produkte wie Tiefkühlkost und Ähnliches kaufen zu können. Solche Bedürfnisse könnten jedoch in zumutbarer Weise während den ordentlichen Arbeits- und Öffnungszeiten abgedeckt werden.
Domino-Effekt befürchtet
Von der Mehrheit der Bevölkerung werde das Fehlen der fraglichen Waren in der Nacht nicht als erheblicher Mangel empfunden. Das Gericht weist weiter darauf hin, dass auch den anderen rund 1200 Tankstellenshops in der Schweiz eine entsprechende Bewilligung ausgestellt werden müsste, wenn hier eine Ausnahme gemacht würde.
Dies würde das Nachtarbeitsverbot aushöhlen und zu Marktverzerrungen führen.