Nachdem Taucher im April eine grosse Menge Urnen im Zürichsee entdeckt hatten, erstattete das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) Anzeige gegen Unbekannt - wegen Verstosses gegen das Gewässerschutzgesetz und und Störung des Totenfriedens. Die Staatsanwaltschaft eröffnete daraufhin eine Strafuntersuchung.
Trotz umfangreicher Abklärungen habe aber nicht nachgewiesen werden können, wer die Urnen im Zürichsee versenkt habe, und um wessen sterbliche Überreste es sich dabei handle, erklärte Staatsanwalt Georg Staub auf Anfrage der SDA. «Es war unmöglich, die Urnen zu identifizieren.»
Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli, der von Anfang an im Zentrum der Ermittlungen stand, hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und jegliche Stellungnahme verweigert.
Ludwig A. Minelli wird wegen der versenkten Urnen nicht zur Rechenschaft gezogen. /


Dies müsse man als Staatsanwaltschaft akzeptieren, sagte Staub weiter.
Englische Zeitung taugt nicht als Beweis
Auch ein Artikel aus einer englischen Zeitung, der über Minellis Seebestattungen berichtete, half nicht weiter. «Der Dignitas-Gründer wurde in dem Artikel nicht direkt zitiert.» Man könne dies somit nicht als Geständnis verwerten, dass Minelli tatsächlich Seebestattungen anbiete.
Die Untersuchung wurde deshalb am 28. Juli offiziell eingestellt. Die Urnen wurden im Juli in einem Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof Küsnacht ZH beigesetzt.