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Basler Fahndung im Netz zeigt WirkungBasel - Die Internetfahndung der Basler Staatsanwaltschaft nach mutmasslichen Fussballchaoten vom Match FCB-FCZ vom letzten November trägt Früchte: Etliche Gesuchte meldeten sich bei der Polizei.bert / Quelle: sda / Sonntag, 15. August 2010 / 14:35 h
Von den 17 Gesuchten, von denen die Staatsanwaltschaft am Freitag Bilder publiziert hatte, waren bis Sonntagnachmittag noch 11 im Netz: Sechs Personen hatten sich selbst bei der Polizei gemeldet, vier am Freitag, die andern später, wie ein Sprecher der Behörde auf Anfrage sagte. Ihre Fotos wurden darauf gelöscht.
Zudem gingen 30 bis 40 Hinweise ein, die nun überprüft werden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Fotos am Freitag um 8 Uhr ins Netz gestellt. Dies tat sie, nachdem im Juni und am letzten Dienstag die Androhung dieses Schritts samt Meldeaufruf an allfällige Täter aus der Zürcher Hooligan-Szene erfolglos geblieben war.
Gefahndet wird nach Krawalltätern vom Cup-Achtelfinal zwischen dem FC Basel und dem FC Zürich im Basler St. Jakobpark-Stadion vom 20. November 2009.
Über zwei Dutzend Personen konnten nicht identifiziert werden. (Symbolbild) /
Mehrere Personen waren dabei verletzt worden; der angerichtete Sachschaden erreichte nach damaligen Angaben rund 100'000 Franken. Gemäss Datenschützer zulässig Von der Randale gibts Videoaufnahmen. Rund 25 Tatverdächtige konnten die Basler Staatsanwaltschaft und die Stadtpolizei Zürich identifizieren. Eingeleitet wurden darauf Verfahren etwa wegen Körperverletzung, Gewalt gegen Beamte oder Sachbeschädigung. Über zwei Dutzend Personen konnten aber nicht identifiziert werden. Die Staatsanwaltschaft entschloss sich darauf, Bilder von jenen 17 Gesuchten ins Netz zu stellen, die «auf Videosequenzen ganz klar einer strafbaren Tat zugewiesen werden können», wie der Sprecher sagte. Laut dem baselstädtischen Datenschutzbeauftragten Beat Rudin, der in solchen Fällen beraten kann und mit der Behörde zuvor ein Gespräch geführt hatte, wurden die Rechtsvorgaben eingehalten: In diesem Fall sei die Internetfahndung «eine zulässige Massnahme», sagte er in der «Basler Zeitung» (BaZ) vom Samstag. Es gehe um die Aufklärung schwerer Straftaten, und gegen die Gesuchten bestehe ein hinreichender Tatverdacht, führte Rudin im Interview aus.
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