Bei der Randale beim Cup-Achtelfinal wurden mehrere Personen verletzt, zwei spitalreif; die Sachschäden werden auf 100'000 Fr. beziffert. Gegen Identifizierte laufen nun Verfahren wegen Körperverletzung, Landfriedensbruchs, Gewalt und Drohung gegen Beamte und Sachbeschädigung, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Trotz intensiven Ermittlungen sei es noch nicht gelungen, mehrere Dutzend weitere gewalttätige Hooligans zu identifizieren. Darum würden deren Fotos «in nächster Zeit» ins Internet gestellt. Darauf könne «im Einzelfall» verzichtet werden, falls die Betreffenden sich selber «in den nächsten Tagen» den Behörden stellen.
Dies sei keine Drohung
Dies sei keine Drohung, sagte ein Staatsanwaltschafts-Sprecher auf Anfrage, sondern eine «Chance» für Betreffende, die Publikation abzuwenden. Ob die Publikation unter Hooligans einen Negativ-Ruhm fördere, interessiere die Behörde nicht: Sie müsse die Straftäter ermitteln.
Die Basler Staatsanwaltschaft droht die Hooligan-Bilder ins Netz zu stellen. /


Im Auge habe man nur Personen, für deren Delikte Beweise vorlägen.
Die Basler Strafverfolger hatten zuvor erst einmal Täterbilder zu Fahndungszwecken ins Internet gestellt. Damals ging es um ein Video eines brutalen Angriffs in einem Tram. Allerdings wurden dabei Datenschutz-Vorschriften verletzt, was Kritik auslöste. Die Staatsanwaltschaft habe daraus gelernt, heisst es dazu heute.
Für die baselstädtischen Strafverfolger ist dies die erste (angekündigte) Internet-Fahndung nach Fussball-Hooligans. Vorausgegangen waren St. Gallen, Zürich und Bern.