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Aktienrecht: Leicht strengere RegelnBern - Die Rechtskommission des Ständerates hat den Gegenvorschlag des Nationalrats zur Abzocker-Initiative leicht verschärft. In einem neuen Entwurf für eine Aktienrechts-Revision übernimmt sie einen Teil der Initiativ-Forderungen, andere Teile gehen ihr zu weit.fest / Quelle: sda / Dienstag, 7. September 2010 / 18:22 h
Die Kommission empfehle dem Ständerat den Entwurf einstimmig zur Annahme, sagte Kommissionspräsident Hermann Bürgi (SVP/TG) am Dienstag vor den Medien in Bern. Der genaue Wortlaut der Kommissionsvorschläge werde erst im Oktober vorliegen.
Bekanntgegeben hat Bürgi bereits, welche Initiativ-Forderungen die Kommission übernehmen will und welche ihr zu weit gehen. Die wichtigsten Vorschläge betreffen die Vergütungspolitik von börsenkotierten Unternehmen.
Umstrittene Abstimmung zu Geschäftsleitungs-Löhnen
Wie vom Initianten gefordert, soll künftig die Generalversammlung (GV) jährlich über die Gesamtsumme aller Vergütungen des Verwaltungsrats abstimmen.
Kommissionspräsident Hermann Bürgi empfahl den Entwurf zu Annahme. /
Gleiches soll für die Vergütungen der Geschäftsleitung gelten, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen. Die ständerätliche Rechtskommission will damit eine der Hauptforderungen der Minder-Initiative nicht erfüllen. Diese will, dass zwingend über die Löhne und Boni der Geschäftsleitung abgestimmt wird. Kleiner Schritt weiter als der Nationalrat Mit dem Vorschlag geht die Kommission aber einen kleinen Schritt weiter als der Nationalrat, der sich letzten Sommer für eine Generalversammlungs-Abstimmung zu den Geschäftsleitungslöhnen ausgesprochen hatte, sofern die Statuten dies vorsehen. Ebenfalls leicht schärfer als der Nationalrat lauten die Bestimmungen zu den Löhnen des Beirats. Über sie soll nach Ansicht der Rechtskommission zwingend die Generalversammlung befinden. Geht es nach dem Nationalrat, bleibt es hier bei einer Kann-Bestimmung. Ausnahmen bei Abgangs- und Antrittsentschädigungen Wie der Nationalrat lehnt die Ständeratskommission goldene Fallschirme und Antrittszahlungen grundsätzlich ab. Nationalrat und Rechtskommission wollen aber im Gegensatz zu Minder Ausnahmen möglich machen.
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