Die neuen Bestimmungen sollen bereits im Fall der blockierten Gelder des ehemaligen haitianischen Diktators Jean-Claude Duvalier zur Anwendung kommen.
Künftig kann die Schweiz Potentatengelder sperren, einziehen und an die Bevölkerung zurückerstatten, wenn das Rechtshilfegesuch eines Staates zu keinem Ergebnis führt, weil die staatlichen Strukturen versagen. In solchen Fällen entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Einziehung gesperrter Gelder.
Damit die «Lex Duvalier» bereits 2011 in Kraft treten kann, hatte der Bundesrat die Vorlage im Eilverfahren in die Räte gebracht. Im Juni gab der Ständerat seinen Segen dazu und am Montag nun auch der Nationalrat - mit 114 zu 49 Stimmen.
SVP: «Heilmittel schlimmer als das Übel»
Die SVP hatte gar nicht erst auf die Debatte eintreten wollen, scheiterte aber mit einem entsprechenden Antrag.
Aussenministerin Micheline Calmy-Rey: Das Gesetz stärke den Schweizer Finanzplatz und helfe, dessen Ruf zu verbessern. /


«Das Heilmittel ist in diesem Fall schlimmer als das Übel, das damit bekämpft werden soll», begründete der Genfer SVP-Nationalrat Yves Nidegger den Antrag.
In der Detailberatung bekämpfte die SVP das Gesetz dann mit einer Reihe von Minderheitsanträgen. In den Augen der Mehrheit zielten diese vor allem darauf ab, dem Gesetz die Griffigkeit zu nehmen. So wollte die SVP unter anderem die Verjährbarkeit einführen und den Absatz streichen, der die Kriterien der Schuldvermutung definiert. Mit diesen Ansinnen blieb sie jedoch chancenlos.
Auch linke Minderheitsanträge - etwa zur Einführung eines transparenten Berichtssystems für die Verwendung der zurückerstatteten Gelder - fanden keine Mehrheit im Rat.