Laut Bundesverfassung darf die Regierung heute in ausserordentlichen Lagen Verordnungen und Verfügungen ohne gesetzliche Grundlage erlassen und Ausgaben ohne vorgängigen Beschluss des Parlaments tätigen.
Ersteres tat der Bundesrat etwa mit dem Entscheid, die Akten im Fall Tinner zu vernichten; letzteres Vorgehen wählte er, um der UBS mit einer 6-Milliarden-Finanzspritze aus der Patsche zu helfen.
Es geht darum, das Verhältnis von Bundesrat und Parlament in Krisenzeiten klar zu regeln und die Rolle des Parlaments zu stärken. /


Der Bundesrat musste dabei nur die Zustimmung durch die Finanzdelegation einholen.
Handlungsfähigkeit der Regierung erhalten
Beides soll auch weiterhin möglich sein, lautet das Fazit nach etwa der Hälfte der Debatte über die Neugestaltung des Notrechts. Eine deutliche Mehrheit des Nationalrats war gleichzeitig der Ansicht, dass im Notrecht die Ansprüche an Demokratie und Rechtsstaat in Zukunft höher gewichtet werden müssen.
Nicht zuletzt geht es laut Kommissionssprecher Rudolf Joder (SVP/BE) darum, das Verhältnis von Bundesrat und Parlament in Krisenzeiten klar zu regeln und die Rolle des Parlaments zu stärken.
In der Folge beschloss der Nationalrat auf Vorschlag seiner Staatspolitischen Kommission, dass der Bundesrat den Entwurf einer notrechtlichen Verfügung spätestens 48 Stunden vor dem Beschluss des Bundesrates dem zuständigen Organ der Bundesversammlung zur Konsultation unterbreiten muss.
Kann diese Frist nicht eingehalten werden, so muss der Bundesrat das zuständige Parlamentsgremium spätestens 24 Stunden nach dem Beschluss über das Vorgehen informieren.