Der Bundesrat hatte zwei Varianten zur Diskussion gestellt: Regeln für Sterbehilfeorganisationen und ein Verbot der Sterbehilfe. Nach der Vernehmlassung hat er nun einen Grundsatzentscheid gefällt und sich für eine Regulierung entschieden, wie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Freitag mitteilte.
Welche Regeln die Sterbehilfeorganisationen künftig genau einhalten müssen, ist noch offen. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, bis Ende Jahr einen Vorschlag zu erarbeiten. Dabei wird die Kritik aus der Vernehmlassung berücksichtigt: Das EJPD soll die Vorschläge des Bundesrates überarbeiten und dabei Experten beiziehen.
Eine deutliche Mehrheit der Kantone, Parteien und interessierten Organisationen habe sich in der Vernehmlassung für eine Regelung der organisierten Suizidhilfe ausgesprochen, hält das EJPD fest.
Der Bundesrat will strengere Regeln für Sterbehilfeorganisationen. /


Insgesamt 22 Kantone hätten Regeln auf Bundesebene befürwortet. Auch nach Überzeugung des Bundesrates drängten sich neue Leitplanken und Schranken auf.
Nur CVP dafür
Ob das Parlament eine Gesetzesänderung gutheissen wird, ist allerdings offen: Die meisten Parteien hatten in der Vernehmlassung nämlich eine Regelung abgelehnt. SVP, FDP, SP und Grüne halten die heutige Regelung im Strafgesetzbuch zur Sterbehilfe für ausreichend. Diese verbietet die Hilfe oder Verleitung zum Suizid nur, wenn sie aus «selbstsüchtigen Beweggründen» geleistet wird.
Einzig die christlichen Parteien CVP und EVP sowie die Kirchen hatten die Pläne des Bundesrates unterstützt. Die Vernehmlassung zeigte auch, dass kein Konsens darüber besteht, wie die Sterbehilfe geregelt werden soll.