Der Mann war an einem Raubmord beteiligt, bei dem in der Nacht auf den 25. Dezember 2001 in Aarau ein 41-jähriger Wirt ums Leben kam. Eine Gruppe von von vier Chinesen hatte es auf die Tageseinnahmen des gebürtigen Vietnamesen mit Schweizer Pass abgesehen.
Der heute 27-jährige Chinese sass dafür fünfeinhalb Jahre im Zuchthaus.
Der Täter wird ausgeschafft. /


Das Bezirksgericht Aarau hatte ihn 2005 wegen versuchten qualifizierten Raubes, versuchter Freiheitsberaubung und Entführung sowie wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz verurteilt.
Bundesverwaltungsgericht sieht keine Gefahr
Der Chinese machte in seiner Beschwerde geltend, dass die Behörden in China ein zweites Strafverfahren gegen ihn einleiten würden und ihn allenfalls selbst für die Tötung verantwortlich machen könnten. Ihm drohe ein unfaires Gerichtsverfahren und Folter während der Untersuchung. Im Fall einer Verurteilung könne zudem die Todesstrafe nicht ausgeschlossen werden.
Laut dem Bundesverwaltungsgericht ist jedoch kaum davon auszugehen, dass gegen den Chinesen ein Strafverfahren eröffnet wird. Selbst wenn ein entsprechendes Strafverfahren durchgeführt würde, bestünde «keine ernsthafte Gefahr», dass er zum Tode verurteilt würde, heisst es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Der Vollzug der Wegweisung verstosse somit nicht gegen die von der Schweiz eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen und sei zulässig.