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Frankreichs Verfassungsrat billigt Burka-Verbot ... mit Einschränkung
Paris - Der französische Verfassungsrat hat das umstrittene Burka-Verbot gebilligt, sich jedoch für kleinere Einschränkungen ausgesprochen. Um die Religionsfreiheit nicht zu gefährden soll das im Gesetz festgelegte Verbot nicht für öffentlich zugängliche religiöse Stätten gelten.
bert / Quelle: sda / Donnerstag, 7. Oktober 2010 / 21:23 h
Von diesem «Interpretationsvorbehalt» abgesehen sei das Gesetz, das bereits von Nationalversammlung und Senat beschlossen worden war, aber verfassungsgemäss, urteilten die Verfassungshüter am Donnerstag. Der Entscheid des Verfassungsrates macht den Weg für die Verkündung des Gesetzes frei, das im nächsten Frühling in Kraft treten soll.
Das Gesetz verbietet generell die Vermummung in der Öffentlichkeit und nicht nur von muslimischen Frauen getragene Schleier wie die Burka oder den Nikab. Wer gegen das Verbot verstösst, soll künftig 150 Euro Strafe zahlen müssen.
Wer gegen das Verbot verstösst, soll künftig 150 Euro Strafe zahlen müssen. (Symbolbild) /
Alternativ oder zusätzlich kann die Teilnahme an staatsbürgerlichem Unterricht angeordnet werden. Männern, die ihre Frauen zum Tragen von Schleiern zwingen, droht ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von 30'000 Euro.
Frankreich hat mit mehr als fünf Millionen Menschen die grösste muslimische Gemeinde in Europa. Dem Innenministerium zufolge tragen aber höchstens zweitausend Frauen Schleier wie Burka oder Nikab. Erstmalig in Europa hatte das belgische Parlament im April ein Verbot des Ganzkörperschleiers in der Öffentlichkeit verabschiedet.
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