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Bundes-Angestellte haben Anrecht auf ein Smartphone

Bern - Seit Juli haben die Bundesbehörden keine iPhones als Diensthandy mehr abgegeben. Grund waren Bedenken, dass die Geräte Ziel von Hackerangriffen werden könnten. Nun wird das Verbot wieder aufgehoben.

ade / Quelle: sda / Freitag, 8. Oktober 2010 / 10:50 h

Ab 1. November dürfen jene Angestellten des Bundes, die Anrecht auf ein Smartphone haben, wieder ein iPhone bestellen. Peter Fischer, Delegierter für die Informatikstrategie des Bundes, bestätigte am Freitag auf Anfrage eine Meldung der «Berner Zeitung». Der Informatikrat des Bundes habe die Grundsätze zur Anwendung von Smartphones neu festgelegt. Gemäss diesen könnten beim Bund auch wieder iPhones eingesetzt werden. Allerdings dürften die Geräte nicht per Kabel, sondern nur über die Luftschnittstelle konfiguriert werden, erklärte Fischer. Das erhöhe die Sicherheit.



Der Bund rehabilitiert das iPhone. /

Smartphones weniger sicher

Trotzdem dürften keine vertraulichen oder geheimen Daten empfangen, bearbeitet oder gespeichert werden. Smartphones seien aus technischen Gründen grundsätzlich weniger sicher als Notebooks, sagte Fischer. Rund 11'000 der 37'000 Angestellten des Bundes haben Anrecht auf ein Diensthandy. Gut die Hälfte davon darf ein Smartphone beziehen, um dienstlich auch Mails bearbeiten und die Agenda abgleichen zu können. Für die Kosten - auch für den privaten Gebrauch - kommt der Bund auf. Vor der Sperre waren beim Bund 680 iPhones im Umlauf. Die meisten davon sind nach wie vor im Gebrauch.

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