Die durch Ausländer begangene Kriminalität hat nach Ansicht des Berner SVP-Nationalrats Adrian Amstutz «verheerende» Ausmasse angenommen. Es müsse etwas gegen den überdurchschnittlich hohen Anteil ausländischer Täter bei Mord, Diebstahl, Vergewaltigung, Drogen- und Frauenhandel unternommen werden.
Präventive Wirkung wieder herstellen
«Wir brauchen jetzt endlich einen klaren Tarif», sagte Amstutz am Freitag vor den Medien in Bern. Für Abhilfe sorgen will die SVP, indem kriminelle Ausländer für ihre Tat nicht nur eine ordentliche Strafe erhalten, sondern auch zwingend von einem Gericht des Landes verwiesen werden.
Nach Ansicht der SVP reicht es nicht, dass der Landesverweis wie nach heutigem Recht durch die Fremdenpolizei ausgesprochen wird. Nur wenn die Wegweisung wieder einen Strafcharakter habe, werde eine präventive Wirkung erzielt, sagte Gregor Rutz, Vizepräsident der SVP Zürich und früherer Generalsekretär der SVP Schweiz.
«Wir brauchen jetzt endlich einen klaren Tarif», ist Adrian Amstutz der Überzeugung. /


Es sei ein politischer Fehler gewesen, 2007 im Rahmen der Revision des Strafgesetzes den gerichtlichen Landesverweis als Nebenstrafe abzuschaffen und die Wegweisungskompetenz allein an die Verwaltung zu delegieren. Dies habe zu einer «höchst unterschiedlichen kantonalen Praxis» geführt.
«Völkerrechtlich unbedenklich»
Die Initiative sei im übrigen völkerrechtlich völlig unbedenklich, widersprach Rutz dem Bundesrat und der Mehrheit im Parlament, die der SVP-Initiative Unvereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen und dem Völkerrecht vorwerfen.
Das Parlament arbeitete einen Gegenvorschlag aus, der das Hauptanliegen der Initianten - eine verschärfte Ausschaffungspraxis - aufnimmt, aber die rechtlichen Probleme ausräumt.
Laut Rutz war das unnötig. Die detaillierten Argumente gegen den Gegenvorschlag hat seine Partei bereits vor zehn Tagen erläutert. Am Freitag konzentrierte sich Rutz auf rechtliche Fragen.