Nach Ansicht des bürgerlichen Komitees «Hart, aber fair» nimmt die Ausschaffungsinitiative zwar ein berechtigtes Anliegen auf, enthält aber «zahlreiche Schwächen», die zu Schwierigkeiten beim Vollzug führen würden. Die Vorlage kommt am 28. November vors Volk.
«Initiative gaukelt einfache Lösung vor»
«Die Initiative gaukelt eine einfache Lösung vor», kritisierte BDP-Präsident Hans Grunder das Volksbegehren am Donnerstag vor den Medien in Bern. Die Bundesverwaltung gehe davon aus, dass bei Annahme der Initiative die Zahl der Landesverweise von heute jährlich 400 auf 1400 pro Jahr steige. Dabei handle es sich aber bloss um ausgesprochene und nicht effektiv vollzogene Ausschaffungen.
Da auch bei Annahme der Initiative keine Person ausgeschafft werde, die über keine Papiere verfügt oder der nach der Rückkehr in die Heimat Folter droht, ist die Zahl von jährlich 800 Ausschaffungen laut Grunder viel realistischer.
Bürgerliches Komitees «Hart, aber fair»: Die Ausschaffungsinitiative der SVP hat «zahlreiche Schwächen». /


So viele Ausschaffungen erwartet die Verwaltung bei Annahme des Gegenvorschlags.
Kein Automatismus
Grund für die tiefere Zahl ist der Umstand, dass der Gegenvorschlag ausdrücklich verlangt, dass beim Landesverweis die völkerrechtlichen und verfassungsmässigen Regeln - etwa das Prinzip der Verhältnismässigkeit oder das Prinzip des «non-refoulement» - eingehalten werden müssen.
Die Initiative sieht derweil den automatischen Landesverweis für Ausländer vor, die Delikte wie vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, Raub, Drogenhandel, Einbruch oder Sozialhilfebetrug begangen haben.
Diese Liste sei unvollständig, kritisiert das bürgerliche Komitee. Nicht enthalten seien namentlich schwere Körperverletzung, Geiselnahme und Betrug. Ausserdem trage der Vorschlag der Initianten der Schwere der Tat nicht Rechnung.
Dies schafft nach Ansicht der Vertreter von FDP, CVP, BDP und glp die Voraussetzungen für ungerechte Urteile. Es könne nicht sein, dass ein Ausländer, der beispielsweise einen Einbruchsdiebstahl begeht, ausgeschafft werden müsse, während ein anderer trotz schweren Betrugs hierbleiben könne, sagte FDP-Nationalrat Philipp Müller (AG).