Bei einem Teil dieser Fälle wäre der Vollzug der Wegweisung trotz Automatismus-Formel der Initianten nicht möglich - etwa weil die Betroffenen über keine Papiere verfügen.
Nicht vollzogen werden könnten Landesverweise zudem wegen des Non-Refoulement-Prinzips. Nach diesem Grundsatz dürfen Menschen nicht in ein Land ausgewiesen werden, wenn ihnen dort beispielsweise Folter droht.
Sollte sich an der Urne der Gegenvorschlag durchsetzen, dürften es künftig etwa 750 bis 800 Wegweisungsentscheide sein.
Sollte sich der Gegenvorschlag durchsetzen, dürften künftig etwa 750 bis 800 Menschen ausgeschafft werden. /


Die Schätzung zu den Folgen des Gegenvorschlags ist aber ebenfalls mit Vorsicht zu geniessen, wie das Bundesamt für Migration am Montag festhielt. Ein Teil der Fälle könne wie nach Annahme der Initiative aufgrund der Verfassung und des Völkerrechts nicht vollzogen werden.
Derzeit 350 bis 400 Verweise
Die geschätzten Zahlen hatte das BFM bereits letzte Woche bekanntgegeben. In dem Communiqué vom Montag präzisierte das es, dass auch die Schätzungen über die Auswirkungen des Gegenvorschlags mit Unsicherheiten behaftet sind.
Heute werden gemäss einer Umfrage der Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden (VKM) jedes Jahr 350 bis 400 Landesverweise gegen straffällige Ausländerinnen und Ausländer ausgesprochen.