Laut Marlies Bänziger, Nationalrätin der Grünen, würde bei einer Annahme der Initiative und des Gegenvorschlags für einzelne Bevölkerungsgruppen Sonderstrafrechte eingeführt. Dies widerspreche der Bundesverfassung, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien, sagte Bänziger vor den Medien in Bern.
Besonders stossend seien die beiden Vorlagen für Menschen, die hier geboren seien und deren Familien seit mehreren Generationen hier lebten ohne aber das Schweizer Bürgerrecht zu besitzen. «Sie werden als Fremde ausgegrenzt, obwohl sie längst Einheimische sind», sagte Bänziger.
Unnötige Verschärfung des Rechts
Für den Zürcher Anwalt Marc Spescha sind beide Vorlagen vor allem unnötig: Der Umgang der Gerichte mit straffälligen Ausländern sei nicht lasch, sagte er. Bereits heute kenne die Schweiz eine harte Gesetzgebung gegenüber straffälligen Ausländerinnen und Ausländern.
Bei Annahme der Initiative würde das Verfassungsprinzip der Verhältnismässigkeit verletzt, warnte Spescha. Dies deshalb weil für einzelne Straftaten automatisch ein Landesverweis ausgesprochen werden müsste.
Alle Menschen seien gleich vor dem Gesetz, hielt das Komitee fest.(Symbolbild) /


Eine Einzelfallbeurteilung würde entfallen.
Gegenvorschlag
Diese Problem umgehe der Gegenvorschlag. Obwohl er damit verfassungs- und völkerrechtskonform ist, lehnt Spescha aber auch diesen. Grund: Der Gegenvorschlag sende das falsche politische Signal aus, wonach das geltende Recht zu lasch sei und daher verschärft werden müsse.
Alle Komiteemitglieder, die am Donnerstag das Wort ergriffen, sprachen sich dafür aus, keiner Vorlage den Vorzug zu geben. Dem Komitee gehören 70 Organisationen, Gewerkschaften und Parteien aus dem links-grünen Lager an. Über Initiative und Gegenvorschlag wir am 28. November abgestimmt.