Die Zahlen der letzten Jahre zeigten einen Trend zu immer mehr Wegweisungen, sagte EKM-Präsident Francis Matthey am Donnerstag vor den Medien in Bern. Die Kommission sehe sich deshalb in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die bestehenden Gesetzesbestimmungen ausreichten, um kriminelle Ausländer wegweisen zu können.
750 Wegweisungen im letzten Jahr
Matthey und die Kommission stützen sich bei dieser Einschätzung auf eine Umfrage, die das Schweizerische Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien (SFM) im Auftrag der EKM durchführte und deren Resultate die EKM am Donnerstag veröffentlichte. An der Umfrage beteiligten sich 20 Kantone.
Gemäss der Umfrage sind in diesen Kantonen im Jahr 2008 rund 480 ausländische Straffällige mit Aufenthaltsrecht weggewiesen worden. 2009 waren es 615. Hochgerechnet auf die gesamte Schweiz ergibt das für das Jahr 2009 mindestens 750 weggewiesene Personen.
Gemäss der EKM braucht es weder eine Ausschaffungsinitiative noch einen Gegenvorschlag. /

Abstimmungskampf
Bisherige Schätzungen, die etwa der Bundesrat im Abstimmungskampf gegen die SVP-Ausschaffungsinitiative ins Feld führt, waren von jährlich 350 bis 450 Wegweisungen ausgegangen. Diese Schätzungen stützen sich auf Zahlen aus den Jahren 2004 und 2007.
Im Jahr 2008 hätten gemäss einer Analyse des Bundesamts für Statistik 1484 ausländische Straftäter die Kriterien der Ausschaffungsinitiative erfüllt. Rund die Hälfte (774) hätten weggewiesen werden müssen, wenn der Gegenvorschlag des Parlaments angewendet worden wäre.
Unterschiedliche Wegweisungspraxis
Wie die EKM im Bericht schreibt, unterscheidet sich die Wegweisungspraxis von Kanton zu Kanton. Es gebe zwar Tendenzen zu einer Harmonisierung, doch nutzten die Kantone ihren Ermessensspielraum.
Die unterschiedliche Praxis zeige sich aber nur bei Fällen von weniger schweren Straftaten. Bei schweren Straftaten, etwa Gewaltverbrechen oder Drogenhandel im Kilo-Bereich, würden Ausländerinnen und Ausländer bereits heute fast immer weggewiesen.