Die EU-Kommissarin hat zur Kenntnis genommen, dass sich die «Schweizer Regierung mit einem Gegenprojekt in der Kampagne engagiert». Zu Projekten äussere sich die EU-Kommission nicht.
Aber sie sei überzeugt, so Reding, «dass die Schweizer Regierung alle nötigen Massnahmen treffen wird, um die Rechte der europäischen Bürger zu respektieren». Dabei gehe es um jene Rechte, die den EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern durch das Freizügigkeitsabkommen und Schengen zustünden, erklärte Reding weiter.
Im Zusammenhang mit der Freizügigkeit geht es vor allem darum, dass EU-Bürger bedeutend weniger leicht ausgeschafft werden können, als Nicht-EU-Bürger. Ein Strafbestand alleine reicht dafür nicht.
EU-Justizkommissarin Viviane Reding. /


Die betroffene Person muss eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit des Landes darstellen.
Zudem muss jeder Fall einzeln behandelt werden. Ein Automatismus, wie er in der Ausschaffungsinitiative vorgesehen ist, wäre nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar und «würde zu Problemen führen», wie es in EU-Kommissionskreisen heisst.
EU befürwortet Gegenvorschlag
Die Ausschaffungsinitiative und ihre möglichen Folgen auch für EU-Bürgerinnen und Bürger hatte diese Woche bereits den Schweizer Missionschef bei der EU in Brüssel beschäftigt. Bei einer Diskussion mit EU-Experten, der sogenannten EFTA-Gruppe, war er auf die bevorstehende Abstimmung angesprochen worden.
«In der EU beschäftigt diese Initiative, welche die Freizügigkeit in Frage stellt», hatte Botschafter Jacques de Watteville danach gegenüber Schweizer Medienschaffenden in Brüssel erklärt. Er habe aufgezeigt, dass der Gegenvorschlag des Bundesrates die internationalen Vereinbarungen respektieren würde.