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Ein «fatales Eigengoal»Bern - Für die bürgerlichen Parteien wäre die Annahme der Steuergerechtigkeitsinitiative der SP ein «fatales Eigengoal». Diese treffe nicht nur Reiche, sondern ebenso den Mittelstand, warnten Vertreter von FDP, CVP, SVP, BDP und Grünliberalen am Montag vor den Bundeshausmedien.fest / Quelle: sda / Montag, 18. Oktober 2010 / 15:35 h
Sogar die SP gebe zu, dass die Kantone die gesamte Steuerkurve anpassen müssten, sagte der Schaffhauser SVP-Ständerat Hannes Germann. Eine stärkere Besteuerung von hohen Einkommen ziehe damit eine Steuererhöhung für mittlere Einkommen nach sich.
Haushaltsdisziplin lasse nach
Der Mittelstand würde auch indirekt zur Kasse gebeten: Durch die Einschränkung des Steuerwettbewerbs würden Kantone und Gemeinden den Anreiz verlieren, Haushaltsdisziplin an den Tag zu legen. Zudem steige die Gefahr, dass gute Steuerzahler und Unternehmen die Schweiz verlassen.
SVP-Ständerat Hannes Germann trat heute vor die Medien. /
Christian Levrat, Margret Kiener Nellen, Maria Roth-Bernasconi, Jacqueline Fehr und Hans-Jürg Fehr bei einer Aktion zur Steuergerechtigkeitsinitiative. /
«Die verursachten Löcher müssten unweigerlich vom Mittelstand gestopft werden», sagte Germann. Die SP-Initiative schränke zudem die Möglichkeit der Randregionen ein, sich im internationalen Steuerwettbewerb gut zu positionieren, macht das bürgerliche Komitee geltend. Für gewisse Gebiete sei es unter Umständen ein existenzieller Wettbewerbsfaktor, die Steuern individuell und autonom festlegen zu können, sagte BDP-Nationalrat Martin Landolt (GL). Angriff auf Föderalismus Die Gegner machen auch geltend, die Initiative höhle die Finanzautonomie der Kantone aus und sei ein erster Schritt in Richtung materieller Steuerharmonisierung. Sie untergrabe damit den schweizerischen Föderalismus und bedrohe so auch die Eidgenossenschaft, sagte der Walliser Finanzdirektor Maurice Tornay (CVP). Die SP-Steuergerechtigkeitsinitiative, über die am 28. November abgestimmt wird, verlangt für Einkommen über 250'000 Franken eine Mindestbesteuerung von 22 Prozent durch Kanton und Gemeinde. Für Vermögen ab 2 Millionen Franken würden 5 Promille Mindeststeuer fällig. Unterhalb dieser Beträge wären Kantone und Gemeinden weiterhin frei, die Steuern festzulegen.
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