Die Initiative dämme den missbräuchlichen und schädlichen Steuerwettstreit unter den Kantonen ein, erklärte SP-Präsident Christian Levrat am Dienstag vor den Medien in Bern.
Ins Visier nimmt das Volksbegehren, das am 28. November zur Abstimmung gelangt, nur das reichste Prozent der Bevölkerung. Gemäss Zahlen der Eidgenössischen Steuerverwaltung sind 99 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer nicht betroffen, unterstrich Levrat.
Mindeststeuersatz für hohe Einkommen und Vermögen
Die SP-Steuergerechtigkeitsinitiative verlangt für Einkommen über 250'000 Franken eine Mindestbesteuerung von 22 Prozent durch Kanton und Gemeinde gemeinsam. Für Vermögen ab 2 Millionen Franken würden 5 Promille Mindeststeuer fällig.
Die Initiative dämme den missbräuchlichen Steuerwettstreit unter den Kantonen ein, erklärte SP-Präsident Christian Levrat vor den Medien. /


Unterhalb dieser Beträge wären Kantone und Gemeinden weiterhin frei, die Steuern festzulegen. Zudem sieht die Initiative ein Verbot der Degression vor.
Der Steuerwettbewerb der Kantone gerade um die Reichsten nütze wenigen und schade allen, erklärte Levrat. Es gehe nicht an, dass ein superreicher Bankenchef wie Oswald Grübel in ein Steuerparadies umziehe und Steuerpflichtige in einem Kanton mit Zentrumslasten sitzenlassen könne.
Steuererhöhungen für Reiche in Steueroasen
Nationalrätin Margret Kiener Nellen (BE) erklärte, die Einkommens- und Vermögenskriterien der Initiative würden gemäss Angaben aus dem Steuerjahr 2007 gesamtschweizerisch 32'000 Personen betreffen. 23'000 davon hätten ihren Wohnsitz bereits in Kantonen, welche die in der Initiative verlangte Mindestbesteuerung einhielten.
4000 Steuerpflichtige wohnten in den Steueroasen Zug, Schwyz, Nid- und Obwalden sowie den beiden Appenzell. Die restlichen 5000 lebten in einem Kanton, wo nur in einzelnen Gemeinden eine Unterbesteuerung bestehe. Das Inserat der Initiativgegner mit der Behauptung, Steuererhöhungen für alle wären die Folge, sei damit grob irreführend.