Das «absolute Folterverbot ist in vielen Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, noch nicht Wirklichkeit», sagte Grossman. Vielfach handle es sich allerdings um Einzelfälle, nicht um eine Politik der jeweiligen Regierung.
Die meisten UNO-Mitglieder sind der Antifolterkonvention beigetreten. Einige Artikel seien jedoch optional, so dass nicht alle Staaten sämtliche Prinzipien des Abkommens verfolgten, kritisierte Grossman.
Das Komitee überprüft regelmässig Berichte der Länder über die Durchsetzung des Folterverbots. Von den 147 Unterzeichner-Staaten hätten bisher 32 ihren Bericht für 2010 noch nicht eingereicht. 64 Länder hätten es abgelehnt, mit dem Komitee zusammenzuarbeiten. Um welche Länder es sich dabei handelt, sagte Grossman nicht.
Abschiebung in Länder
Die Konvention verbietet den Einsatz von Foltermethoden unter allen Umständen, sowohl im Kriegsfall als auch bei einem internen politischen Konflikt. Dazu gehört auch die Abschiebung in Länder, in denen Folter droht.
Zu den Unterzeichnern der Folterkonvention von 1984 gehören die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats, die USA, Russland, China, Frankreich und Grossbritannien.