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Wilders-Prozess geplatzt - Richter «befangen»Amsterdam - Der Prozess gegen den niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders ist geplatzt: Eine unabhängige Gerichtskammer in Amsterdam gab am Freitag einem Antrag der Verteidigung statt und erklärte die Richter für befangen.sl / Quelle: sda / Freitag, 22. Oktober 2010 / 18:13 h
«Der Antrag auf Ablehnung wird bewilligt», hiess es in der live im Internet übertragenen Erklärung des Gerichts. Nun müssen erst drei neue Richter berufen werden, ehe das 2009 eingeleitete Verfahren noch einmal von vorn beginnen kann. Wilders muss sich wegen Anstachelung zum Hass und Diskriminierung von Muslimen vor Gericht verantworten.
Ob und wann das Verfahren wieder aufgenommen wird, war zunächst unklar. Ursprünglich war das Urteil für den 5.
Islamgegner Geert Wilders. /
November erwartet worden. Wilders sprach von «Mafiamethoden». Er habe «kein bisschen Vertrauen mehr» in seine Richter. Zeugen beeinflusst? Über seinen Rechtsanwalt Bram Moszkowicz machte er geltend, ein Mitglied des Gerichtshofes habe versucht, einen Islam-Experten zu beeinflussen, der in seinem Verfahren als Sachverständiger angehört werden sollte. Weil der Arabist diesen mutmasslichen Manipulierungsversuch bekanntgemacht habe, sei er von den Richtern nicht mehr als Zeuge zugelassen worden, erläuterte Moszkowicz. Der Oberrichter Tom Schalken soll bei einem Mittagessen versucht haben, dem Islam-Sachverständigen Hans Jansen in seinem Prozess von der Richtigkeit der Anklage zu überzeugen, erklärte Wilders. Schalken gehörte jener Hohen Kammer des Amsterdamers Amtsgerichtes an, die im vergangenen Jahr die Staatsanwaltschaft angewiesen hatte, Wilders im Zusammenhang mit dessen scharfen islamkritischen Äusserungen den Prozess zu machen. Die unabhängige Kammer erklärte nun am Freitag, Wilders' Bedenken bezüglich der Unparteilichkeit der Richter seien «verständlich». Die Entscheidung der Richter, über die Aufrufung Jansens zu einem späteren Zeitpunkt zu befinden, bezeichnete die unabhängige Kammer gleichwohl als «unverständlich», da es für diese keine Gründe gebe.
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