Heute bezahlen Stromkonsumenten eine Abgabe von 0,45 Rappen pro Kilowattstunde für die Förderung von grünem Strom. Die maximale Abgabe läge bei 0,6 Rappen. Ab 2013 darf der Zuschlag 0,9 Rappen betragen. Damit stünden ab diesem Zeitpunkt rund 500 Millionen Franken für die Förderung erneuerbarer Energien zur Verfügung.
Viele Anbieter warten darauf, grünen Strom ins Netz einzuspeisen und dafür eine kostendeckende Einspeisevergütung zu erhalten. Dank der Erhöhung der Fördermittel könne bereits ab 2011 mit dem Abbau der Warteliste begonnen werden, schreibt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
7000 Projekte in der Warteschlange
Voraussichtlich bis Mitte 2011 werde der Bundesrat eine revidierte Verordnung verabschieden, die es ermögliche, den Produzenten positiven Bescheid zu geben.
Bundesrat unterstützt Förderung von grünem Strom. /


Laut dem UVEK warten rund 7000 Projekte auf grünes Licht.
Bereits ab nächstem Jahr müssen die Wasserkraftwerke den Kantonen mehr Geld für die Nutzung des Wassers zur Stromproduktion bezahlen. Das Parlament hatte im Verlauf der Beratungen die Erhöhung der Wasserzinsen und die Aufstockung der Mittel für die kostendeckende Einspeisevergütung miteinander verknüpft.
Der maximal zulässige Wasserzins wird 2011 von 80 auf 100 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung angehoben; 2015 steigt er auf 110 Franken. Die Kantone dürfen bei der Festlegung ihres Wasserzinses nicht über dieses Maximum hinausgehen.
Gegen die Verknüpfung hatten sich bürgerliche Parlamentarier gestellt. Die Erhöhung der Strompreise belaste die Wirtschaft, argumentierten sie. Die Linke hatte die Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung stärker anheben wollen.