Der Verband Schweizer Lokomotivführer und Anwärter (VSLF) und die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) riefen das Schiedsgericht 2009 an, nachdem Einigungsgespräche mit der SBB zu keiner Einigung geführt hatten. Die SBB machte Personalmangel geltend und erklärte sich nicht bereit, Zeitguthaben, die über die im GAV vorgesehene Grenze hinausgingen, als Überzeit anzuerkennen.
Das Schiedsgericht hat gemäss VSLF-Angaben vom Mittwoch nun festgestellt, dass dem Lokomotivpersonal seit Jahren zu viel Arbeit aufgebürdet wurde. Die SBB habe keine besonderen Anstrengungen unternommen, um die Arbeitszeit im vorgesehenen Rahmen zu halten und die notwendige Erholungszeit zu garantieren.
Die Lokomotivführer seien künftig trotzdem bereit, den Mehrverkehr der SBB zu fahren. Sie fordern aber, dass die Anstellung von Lokomotivführer-Anwärtern erhöht und die Ausbildungszeit verlängert wird, um die Sicherheit im Bahnbetrieb zu gewährleisten. Im VSLF sind rund 1100 Lokomotivführer bei der SBB organisiert.
Die SBB will die Überzeitstunden bis Ende 2011 abbauen. /


SBB-Lokführer haben eine 41-Stunden-Woche bzw. eine Jahresarbeitszeit von 2050 Stunden. Dieser Wert darf Ende Jahr nicht um mehr als 75 Stunden überschritten sein.
Keine Verwarnung für SBB
Weil es der SBB gelungen sei, die Zeitguthaben seit Anfang 2009 substanziell abzubauen, habe das Schiedsgericht trotz Verletzung des GAV durch die SBB keine Verwarnung ausgesprochen, teilte die SBB demgegenüber mit. Zudem könne die SBB dank dem Urteil künftig den Bezug von Freizeit anordnen.
Die SBB habe es auch geschafft, die Zeitguthaben der rund 2400 Lokführer des Personenverkehrs seit Anfang 2009 um mehr als 100'000 Stunden zu reduzieren. Gelinge es trotz der eingeleiteten Massnahmen nicht, die Überstunden bis Ende 2011 abzubauen, könnten die Guthaben im gegenseitigen Einverständnis ausbezahlt werden.