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Einführung der Behindertenquote für FirmenBern - Firmen mit mehr als 250 Angestellten sollen ein Prozent ihrer Arbeitsplätze für Behinderte reservieren. Mit dieser Quote will die Sozialkommission des Nationalrats (SGK) dazu beitragen, dass möglichst viele IV-Rentner wieder in den Arbeitsmarkt zurückfinden.ag / Quelle: sda / Freitag, 5. November 2010 / 15:56 h
Die SGK sprach sich mit 14 zu 12 Stimmen für die 1-Prozent-Quote aus. Die Quote gilt sowohl für den öffentlichen Sektor als auch für die Privatwirtschaft. Firmen, welche die Quote nicht erfüllen, sollen eine Entschädigung zahlen müssen. Diese soll dem Jahresbetrag einer IV-Minimalrente entsprechen.
Wie Kommissionspräsidentin Thérèse Meyer (CVP/FR) am Freitag vor den Medien in Bern sagte, sollen die Firmen jene Behinderten anstellen müssen, denen im Rahmen der Revision der Invalidenversicherung (IV) die Rente gekürzt oder gestrichen wurde.
IV-Rentnern soll der Einstieg ins Berufsleben erleichtert werden. /
Mit der 6. IV-Revision sollen 16'800 IV-Rentner wieder eine Stelle finden. Die Quoten-Regelung soll nur bis 10 Jahre nach Inkrafttreten der 6. IV-Revision gelten. Die Quote solle den nötigen Impuls zur Schaffung von genügend Behindertenarbeitsplätzen setzen, sagte Meyer.
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