Es gehe darum, «das Chaos im Untergrund etwas zu bändigen», hiess es am Montag vor den Medien in Aarau bei der Vorstellung des Entwurfes für das Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrundes und die Gewinnung von Bodenschätzen (GNB).
Vieles sei bislang nicht geregelt, sagte der zuständige Regierungsrat Peter C. Beyeler. Die Nutzungsansprüche für den Untergrund würden in Zukunft jedoch wichtiger werden. Deshalb müssten die Zuständigkeiten und Randbedingungen geregelt werden.
Die Regierung will eine kantonale Rechtsgrundlage für die finanzielle Entschädigung ein mögliches Endlager für Atommüll schaffen. Das Bewilligungsverfahren für ein geologisches Tiefenlager läuft jedoch nach dem Kernenergiegesetz (KEG) des Bundes ab.
Entschädigung bei Atomendlager
Wenn das Atomendlager ein kantonales Regalrecht in Anspruch nehme, so sei der Kanton «voll zu entschädigen», heisst es im KEG.
Der Aargau will weiter die Nutzung von Geothermie auf eine Verfassungsgrundlage stellen. /


Wie diese Bestimmung umgesetzt werde solle, sei «noch offen», sagte Beyeler, Vorsteher des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt (BVU).
Derzeit stehen unter anderen die drei Regionen «Bözberg», «Lägern Nord» und «Jura-Südfuss» zur Diskussion. 91 Aargauer Gemeinden liegen in diesen Regionen.
Geothermie in der Verfassung
Der Aargau will weiter die Nutzung von Tiefenwärme auf eine Verfassungsgrundlage stellen. Für die Bewilligung von Projekten und den daraus entstehenden Konflikten fehlten derzeit die Rechtsgrundlagen, hiess es. Der Kanton will zwischen Vorabklärungen und einer Konzession für Geothermie unterscheiden.
An der Nutzung des Untergrunds mit Erwärmesonden zum Heizen von Liegenschaften will die Regierung nichts ändern. Bis zu einer Tiefe von maximal 300 Metern soll das Bewilligungsverfahren unbürokratisch bleiben. Im vergangenen Jahr erteilten die Behörden 800 Bewilligungen.