Die EU-Staaten hatten sich auf Normen zur Rückführung von illegal anwesenden Personen geeinigt. Weil die neue Rückführungsrichtlinie eine Weiterentwicklung des Schengen-Abkommens darstellt, ist die Schweiz dazu verpflichtet, sie zu übernehmen.
Damit wird in der Schweiz die maximale Dauer der Ausschaffungshaft von 24 auf 18 Monate verkürzt. Der Nationalrat hatte dies zunächst abgelehnt, zeigte sich am Ende aber einverstanden. Neu ist auch, dass Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, nicht mehr formlos, sondern nur nach einem Verfahren weggewiesen werden können.
Unabhängige Beobachter fehlen noch
Die Richtlinie sieht ferner vor, dass auf Ausschaffungsflügen unabhängige Beobachter mitreisen müssen. Dies stellt den Bund vor Probleme, wie jüngst bekannt wurde: Das Bundesamt für Migration (BFM) hat bisher keine Organisation gefunden, welche diese Aufgabe übernehmen will. Es beschloss deshalb, die Aufgabe öffentlich auszuschreiben.
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Die Ausschreibung werde «in den nächsten Tagen» erfolgen, sagte BFM-Sprecherin Marie Avet am Mittwoch zu einer Mitteilung des Bundesamtes. Als Übergangslösung könnten möglicherweise Mitglieder der Kommission zur Verhütung von Folter die Flüge begleiten. Einzelne Flüge hat die Kommission bereits begleitet.
50 Ausschaffungsflüge pro Jahr
Der Bundesrat hatte die Kommission zu Jahresbeginn ins Leben gerufen, um das Fakultativprotokoll zur Anti-Folter-Konvention der UNO ratifizieren zu können. Sie setzt sich aus Fachleuten aus Medizin, Recht, Strafverfolgung sowie Straf- und Massnahmenvollzug zusammen.
Die Schweiz führt nach Angaben des BFM jährlich rund 50 Ausschaffungsflüge durch. Im März 2010 war ein Nigerianer bei den Vorbereitungen zu einem Ausschaffungsflug gestorben. Daraufhin ordnete das BFM einen vorläufigen Stopp der Sonderflüge an. Inzwischen wurden die Flüge wieder aufgenommen.