Allerdings werden in den nächsten Monaten keine Kirchenvertreter auf den Sonderflügen anzutreffen sein. Der SEK hat verschiedene ehemalige Justiz- und Polizeidirektoren oder Rechtsprofessoren als Begleitpersonen angefragt, wie das Bundesamt für Migration (BFM) am Mittwoch mitteilte.
In der Pilotphase sei es wichtig, dass Beobachter bei den Ausschaffungsflügen eingesetzt würden, die von allen Seiten anerkannt und akzeptiert seien, sagte Simon Röthlisberger vom SEK auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. «Bekannte Persönlichkeiten sollen Vertrauen schaffen», erklärte er das Konzept. Namen wollte Röthlisberger noch keine nennen.
Finanzielle Entschädigungen
Die Begleitpersonen werden für ihren Einsatz finanziell entschädigt. Auch der SEK erhält Geld für sein Engagement. «Wir werden nicht reich dabei», sagte Röthlisberger. Der Betrag reiche gerade, um die Aufwendungen zu decken.
Die Aufgabe der vom SEK ausgewählten Begleitpersonen wird es vor allem sein, zu überwachen, ob bei den Ausschaffungsflügen die Grundrechte eingehalten werden.
Ausschaffungsgefängnis: Die Vollzüge können heikel enden. /

Heikle Aufgabe
«Die Ausschaffungsflüge sind ein äusserst heikler Bereich», räumte Röthlisberger ein. Aber der SEK verfüge über jahrzehntelange Erfahrung im Migrationsbereich. Zudem nehme der SEK nicht nur eine beobachtende Funktion zugunsten der Migranten ein, sondern spiele auch eine vermittelnde Rolle.
Die Schweiz führt nach Angaben des BFM jährlich rund 50 Ausschaffungsflüge durch. Im März 2010 war ein Nigerianer bei den Vorbereitungen zu einem Ausschaffungsflug auf dem Flughafen Zürich-Kloten gestorben. Daraufhin ordnete das BFM einen vorläufigen Stopp der Sonderflüge an. Inzwischen wurden die Flüge - auch nach Nigeria - wieder aufgenommen.
EU schreibt neutrale Beobachter vor
Eine neue EU-Rückführungsrichtlinie schreibt seit dem 1. Januar 2011 neutrale Beobachter auf Ausschaffungsflügen vor. Die Schweiz muss mitziehen, weil diese Richtlinie eine Weiterentwicklung des Schengen-Abkommens darstellt. Begleiter werden aber nur für Flüge aus dem Schengen-Raum hinaus obligatorisch.