Anders als andere Gaskombikraftwerke ist Chavalon nicht dazu verpflichtet, wesentliche Teile der Abwärme für Heizzwecke zu nutzen. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Die Verordnung und das Gesetz über die fossil-thermischen Kraftwerke treten am 1. Januar 2011 in Kraft.
Der Bundesrat habe ausführlich über die Frage diskutiert, sagte Bruno Oberle, der Direktor des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), auf Anfrage. Hätte er keine Sonderregeln beschlossen, hätte dies das Aus für Chavalon bedeutet. Der Bundesrat wolle sich aber Gaskombikraftwerke als Option offen halten, und Chavalon sei einer der wahrscheinlichsten Standorte.
Gaskraftwerk. (Symbolbild) /


Das Parlament hatte das Gesetz über die klimapolitischen Auflagen für fossil-thermische Kraftwerke in der Sommersession zu Ende beraten und verabschiedet. National- und Ständerat einigten sich darauf, dass Gaskombikraftwerke ihre CO2-Emissionen vollumfänglich kompensieren müssen, dies aber teilweise im Ausland tun dürfen.
«Lex Chavalon» im Parlament umstritten
Sonderregeln für Chavalon waren in den Räten umstritten. Zur Debatte stand, ob das frühere Ölwerk, das künftig als Gaskraftwerk betrieben werden könnte, denselben Wirkungsgrad erfüllen muss wie andere Werke.
Der Wirkungsgrad ist umso höher, je besser die bei der Stromproduktion entstehende Wärme genutzt wird. Bei Chavalon besteht das Problem darin, dass das ein paar hundert Meter über dem Rhonetal gelegene Werk nicht in der Nähe von Siedlungen liegt und somit die Abwärme nicht zum Heizen genutzt werden kann.
Die Befürworter einer Sonderregelung argumentierten, ohne Ausnahmeklausel verunmöglichten die Räte den Betrieb eines Gaskraftwerks an diesem Standort, und dies sei - nicht zuletzt aus regionalpolitischen Gründen - der falsche Weg. Die Mehrheit befand aber am Ende, für alle Werke müssten dieselben Regeln gelten.