Die Initiative erreichte einen Ja-Anteil von 52,9 Prozent. 1'398'360 der Stimmenden und 17,5 Stände sagten Ja; 1'243'325 Stimmende und 5,5 Kantone sagten Nein.
Damit soll künftig allen Ausländerinnen und Ausländern automatisch das Aufenthaltsrecht entzogen werden, die wegen bestimmter Delikte rechtskräftig verurteilt wurden.
Am höchsten war die Zustimmung zur Initiative in den Kantonen Schwyz (66,3%), Appenzell Innerrhoden (65,7), Tessin (61,3) und Thurgau (61,1). Abgelehnt wurde das Volksbegehren dagegen mit Ausnahme des Kantons Wallis in allen Westschweizer Kantonen sowie in Basel-Stadt. Den höchsten Nein-Anteil verzeichnete die Waadt mit 58,1 Prozent.
Gegenvorschlag in allen Kantonen abgelehnt
Chancenlos war der von der CVP, der FDP, der BDP, den Grünliberalen und Teilen der SP unterstützte Gegenvorschlag. Diese Parteien wollten die Forderung der Initiative nach einer verschärften Ausweisungspraxis aufnehmen, ohne dabei aber in Konflikt mit der Verfassung oder den Menschenrechten zu geraten. 1'407'643 der Stimmenden lehnten den Gegenvorschlag ab, der auch vom Bundesrat unterstützt worden war; Nur 1'189'186 der Stimmenden hiessen ihn gut. Dies entspricht einem Nein-Anteil von 54,2 Prozent. In keinem einzigen Kanton gab es ein Ja. Die Nein-Quoten lagen zwischen 50,6 (Zug) und 60,9 (Schwyz).
17 Kantone folgen SVP
Ein Blick auf die Abstimmungsresultate zeigt aber, dass eine Mehrheit der Stimmenden auch in dieser Frage der Abstimmungsempfehlung der SVP gefolgt sind. In siebzehn Kantonen legten sie ein Ja zur Initiative und ein Nein zum Gegenvorschlag ein und kreuzten bei der Stichfrage die Initiative an.
Nur in den Kantonen Basel-Stadt sowie den fünf Westschweizer Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg und Waadt folgte das Stimmvolk dem Aufruf der SP, ein doppeltes Nein einzulegen und in der Stichfrage den Gegenvorschlag anzukreuzen. Bei der Stichfrage fand der Gegenentwurf auch in den Kantonen Basel-Landschaft, Wallis und Zürich den Vorzug.
Nach der Annahme der Initiative stellt sich nun die Frage, wie diese umzusetzen ist.
Im Kanton Glarus wurde die Ausschaffungsinitiative der SVP mit rund 61 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Der Gegenvorschlag scheiterte mit 59 Prozent Nein.
Der Gegenvorschlag dürfte abgelehnt werden. /


In der Stichfrage schwang mit 58 zu 42 Prozent die Initiative klar obenaus.
Emotionale Debatte
Mit der Ausschaffungsinitiative will die SVP erreichen, dass Ausländer automatisch das Aufenthaltsrecht verlieren, wenn sie wegen bestimmter Delikte verurteilt werden. Das Parlament hat dazu einen Gegenvorschlag erarbeitet, weil die Mehrheit den Vorschlag der SVP für untauglich und rechtsstaatlich problematisch hielt.
Der Gegenvorschlag verfolgt ebenfalls das Ziel, die Ausschaffungspraxis zu verschärfen. Dies soll jedoch völkerrechtskonform geschehen. Bei einem Ja zum Gegenvorschlag sollte stets der Einzelfall geprüft werden.
Ein Ja zum Gegenvorschlag hatten der Bundesrat sowie FDP und CVP empfohlen. SP und Grüne lehnten sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag ab. Kriminelle Ausländer könnten schon heute ausgewiesen werden, argumentieren sie. Der Abstimmungskampf war von emotionalen Debatten geprägt.
Gegen Auswüchse des Steuerwettbewerbs
Ebenfalls umstritten war die Steuergerechtigkeitsinitiative. Die SP möchte mit Mindeststeuersätzen für hohe Einkommen und Vermögen dem Geschacher der Kantone um die Reichsten einen Riegel schieben. Aus ihrer Sicht hat der Steuerwettbewerb schädliche Ausmasse angenommen.
Die Wirtschaft und die bürgerlichen Parteien bekämpften die Initiative und warnten vor Steuererhöhungen für alle. Ihr Hauptargument beruht auf der Annahme, dass bei einem Ja gute Steuerzahler ins Ausland abwandern würden. Dieses Szenario versuchten die Gegner im Abstimmungskampf mit entsprechenden Drohungen aus Wirtschaftskreisen zu untermauern.
Nach der ersten SRG-Umfrage waren der SP-Initiative gute Chancen prognostiziert worden worden, doch sank die Zustimmung im Verlauf des Abstimmungskampfes auf unter 50 Prozent. Der SVP-Initiative dagegen wollte zwei Wochen vor der Abstimmung eine Mehrheit zustimmen. Alle drei Vorlagen mussten nicht nur das Volksmehr, sondern auch das Ständemehr erreichen.