Gegen Polizeigewahrsam konnten Betroffene im Baselbiet bisher ein Abteilungspräsidium des Kantonsgerichts anrufen. Übertragen wird dies nun dem neuen Zwangsmassnahmengericht.
Das «Hooligan-Konkordat» hatte das Baselbieter Volk 2009 mit über 92 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. /


Weil die Kompetenzverschiebung eine Verfassungsänderung erforderte, war dazu ein Urnengang nötig. Die Vorlage war jedoch unbestritten.
Die ebenfalls erforderliche Änderung des kantonalen Polizeigesetzes hatte zuvor schon der Landrat verabschiedet. Den Beitritt zum Konkordat gegen Gewalt an Sportanlässen («Hooligan-Konkordat»), das als eine der Massnahmen einen bis zu 24-stündigen Polizeigewahrsam vorsieht, hatte das Baselbieter Volk 2009 mit über 92 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.