Der Bund kann damit die Kosten der Amtshilfeverfahren bei der UBS in Form einer einmaligen Gebühr erheben. Die UBS sei bereit, diesen Betrag zu übernehmen, so wie sie dies bereits im September 2009 zugesagt habe, sagte Sprecher Jean-Raphaël Fontannaz auf Anfrage der SDA.
Der entsprechende Bundesbeschluss ist nur auf den Fall UBS anwendbar. Für künftige Fälle möchte der Nationalrat jedoch gewappnet sein: Er hat eine Motion seiner Kommission angenommen.
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte sich dagegen gestellt. Der Bunderat werde dem Parlament spätestens Anfang nächsten Jahres die Massnahmen zur «Too big to fail»-Problematik vorlegen. Aus Sicht des Bundesrates sei dies der richtige Weg, um einen künftigen Fall UBS zu verhindern.
Der Nationalrat stimmte der Kommissionsmotion jedoch mit 149 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Gemäss dem Vorschlag der Kommission soll der Bund systemrelevanten Unternehmen Kosten in Rechnung stellen können, die sich unmittelbar aus der Verteidigung ihrer Interessen ergeben - und zwar dann, wenn die Kosten aus dem «normalen Rahmen» fallen.
Widmer-Schlumpf kündigte Massnahmen zur «Too big to fail»-Problematik an. /

Die UBS erhielt erneute Schelte während der Parlamentsdebatte. /


Stimmt auch der Ständerat zu, muss der Bundesrat eine rechtliche Grundlage ausarbeiten.
«Verbrecherisches Handeln» der UBS
In der Debatte gab es erneut Schelte für die UBS. Das Vorgehen der Bank in den USA sei verbrecherisch gewesen, betonten insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der Grünen und der SP. Dass die UBS nun bezahlen müsse, heisse nicht, dass sie entlastet sei, sagte Louis Schelbert (Grüne/LU).
Die Grünen bedauerten, dass die UBS nicht für weitere Kosten aufkommen muss. Bundesrat, Parlament und Verwaltung seien in hohem Masse mit der leidigen Sache befasst gewesen, gab Schelbert zu bedenken. Es wäre denkbar gewesen, die UBS auch dafür zur Kasse zu bitten.