Grund für den Ärger ist die Veröffentlichung des so genannten Geheimhaltungskapitels im Libyen-Bericht, das am vergangenen Wochenende an die Öffentlichkeit gelangte. «Es gibt Anzeichen, dass die Informationen direkt aus dem Exemplar stammten, welches Calmy-Rey zur Verfügung stand», sagt Kuprecht.
Ausgeschlossen sei die Einreichung einer Strafklage nicht, denn was am vergangenen Sonntag mit der Publikation in einem Teil der Sonntagspresse passierte, sei äusserst gravierend und verletze klar die gesetzlichen Grundlagen der Geheimhaltung, meint Kuprecht.
«Als Bundespräsidentin unwürdig»
Kuprecht persönlich will sogar noch weiter gehen. Er sei der Meinung, dass Micheline Calmy-Rey unter keinen Umständen Bundespräsidentin werden darf. Vor allem auch aufgrund der neuesten Indiskretionen. Micheline Calmy-Rey sei dieses Amtes nicht würdig.
SVP-Ständerat Alex Kuprecht. /


Wer bereit sei oder es zulasse, dass Geheimnisse und den Staatsschutz gefährdende Informationen an die Medien weitergegeben werden, nur um die eigene Haut zu retten und andere zu diskreditieren, dürfe nicht in ein so hohes Amt gewählt werden, meint der Schwyzer Ständerat.
EDA: «Ungeheuerlicher Vorwurf»
Das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) äusserte sich am Sonntag schriftlich zur Aussage Kuprechts, wonach «Bundesrätin Calmy-Rey die mögliche Urheberin widerrechtlicher Indiskretionen sei.
Dieser Vorwurf ist ungeheuerlich, inakzeptabel und entbehrt jeder Grundlage.»
Calmy-Rey zeigt Gelassenheit
Aussenministerin Micheline Calmy-Rey gibt sich in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» gelassen. Die Wahl einer Bundespräsidentin oder eines Bundespräsidenten sei Sache des Parlaments. «Ich habe meine Arbeit gemacht: Die beiden Schweizer Geiseln sind heil zurück», sagte sie wörtlich.
Zu ihrer Rolle in der Geisel-Affäre bleibt die Bundesrätin einsilbig. Sie verweist auf eine Stellungnahme des Bundesrates und will dazu nicht mehr sagen.