Die Räte befassen sich seit geraumer Zeit mit der Initiative und möglichen Alternativen dazu. Ein indirekter Gegenvorschlag in Form einer Aktienrechtsrevision stand schon einmal zur Diskussion. Der Ständerat verwässerte aber den Vorschlag des Bundesrates so stark, dass dieser als Gegenvorschlag nicht mehr in Frage kam.
Im Frühjahr verabschiedete der Nationalrat dann einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsebene. Im Sommer einigten sich die Räte jedoch darauf, es erneut mit einer Aktienrechtsrevision zu versuchen. Die vorberatende Ständeratskommission arbeitete eine Vorlage aus, über die nun der Ständerat zu befinden hat.
Einhellige Zustimmung
Am Montagabend begann er mit der Debatte, die Detailberatung folgt am Dienstag.
Ständerat. /


Widerstand zeichnet sich nicht mehr ab: Sämtliche Rednerinnen und Redner sprachen sich für die Vorlage aus. Es gehe um Schadensbegrenzung, sagte Werner Luginbühl (BDP/BE). «Die Initiative ist nun mal auf dem Tisch.»
Claude Janiak (SP/BL) rief den Rat dazu auf, dem Gesetz nicht wieder «unter Orchestrierung von Economiesuisse» sämtliche Zähne zu ziehen. Die Abzocker-Initiative weise Mängel auf, doch gelte es, eine Antwort zu finden auf die inakzeptablen Exzesse.
Verena Diener (Grünliberale/ZH) hielt fest, der Rat habe wohl damals unterschätzt, wie der Zeitgeist sei und wie die Bevölkerung zu diesen Fragen stehe. Klüger zu werden sei aber nicht verboten.
Mehr Freiheiten für Aktionäre
Der Gegenvorschlag nimmt zentrale Punkte der Initiative auf, lässt aber den Aktionären teilweise mehr Freiheiten. So müssen etwa die Mitglieder des Verwaltungsrates nicht zwingend jährlich gewählt werden.
Wie die Initiative verlangt auch der Gegenvorschlag, dass die Generalversammlung jährlich über die Gesamtsumme der Vergütungen für den Verwaltungsrat abstimmen muss. Bei den Vergütungen für die Geschäftsleitung hätten die Aktionäre mit dem Gegenvorschlag jedoch die Möglichkeit, in den Statuten etwas anderes zu verankern.