Ziel von Initiative und Gegenvorschlag ist es, die Aktionärsrechte zu stärken und so Lohn- und Boni-Exzesse einzudämmen. Nach langem Hin und Her hatten sich die Räte im Sommer darauf geeinigt, die Initiative mit einem indirekten Gegenvorschlag in Form einer Aktienrechtsrevision zu kontern.
Die Kommission des Ständerates erarbeitete in der Folge zwei separate Vorlagen. Die eine nimmt zentrale Elemente der Initiative auf, lässt aber den Aktionären teilweise mehr Freiheiten. Die andere nimmt ein Anliegen auf, das in der Initiative nicht enthalten ist: Regeln für sehr hohe Vergütungen. Unternehmen sollen Boni über drei Millionen Franken als Gewinn versteuern müssen.
Bonussteuer heftig umstritten
Die erste Vorlage - den eigentlichen indirekten Gegenvorschlag - hat der Ständerat am Dienstag einstimmig verabschiedet.
Ein griffiger Gegenvorschlag. /


Ob er im Aktienrecht darüber hinaus eine Bonussteuer verankern will, hat er noch nicht entschieden.
Die Bonussteuer ist heftig umstritten: Ein Teil des Rates wollte gar nicht erst auf diese Vorlage eintreten. Gegen eine Besteuerung hoher Boni wehrten sich Vertreterinnen und Vertreter aus den Reihen der bürgerlichen Parteien.
This Jenny (SVP/GL) warnte den Rat vor einem «grossen Blödsinn». Eine solche Steuer würde den Wirtschaftsstandort erheblich schwächen, sagte Pankraz Freitag (FDP/GL). Mit dem verabschiedeten indirekten Gegenvorschlag habe der Rat das Pflichtprogramm absolviert, stellte Werner Luginbühl (BDP/BE) fest. Alles andere wäre Kür, und diese sei überflüssig.