Die Räte befassen sich seit geraumer Zeit mit der Abzocker-Initiative und möglichen Alternativen dazu. Ziel der Initiative von Thomas Minder und der diversen Gegenvorschläge ist es, die Aktionärsrechte zu stärken und so Lohn- und Boni-Exzesse einzudämmen.
Der Nationalrat verabschiedete vor einem Jahr einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsebene. Im Sommer einigten sich die Räte jedoch darauf, es erneut mit einer Aktienrechtsrevision zu versuchen. Im Dezember verabschiedete der Ständerat dann zwei Varianten für diese Revision: eine Variante mit und eine ohne Bonussteuer.
Über diese beiden Varianten hat in der Frühjahrssession nun der Nationalrat zu befinden. Seine Rechtskommission entschied sich zunächst knapp dafür, die Variante mit der Bonussteuer zu diskutieren. Auf die andere Variante trat sie nicht ein. In der Detailberatung stimmte die Mehrheit der Kommission der Bonussteuer ebenfalls zu.
Taktische Spiele
Bei wesentlichen Bestimmungen sprachen sich jedoch wechselnde Mehrheiten für abweichende Regeln aus.
Die Nationalratskommission stellt sich gegen den Ständerat. /


So sollen Boni über 3 Millionen Franken nach dem Willen der Kommissionsmehrheit nicht unzulässig sein, wenn ein Unternehmen Verlust schreibt. Auch strich die Kommission zahlreiche aktienrechtliche Bestimmungen.
Am Ende war dann offenbar weder die Linke noch die Rechte mit der Vorlage zufrieden: Die Kommission lehnte sie in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 4 Stimmen bei 8 Enthaltungen ab, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Dies bedeutet, dass die Kommission dem Nationalrat empfiehlt, auf keine der beiden Varianten für einen indirekten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative einzutreten. Eine starke Minderheit beantragt dem Rat allerdings, auf die Vorlage mit der Bonussteuer einzutreten.
«Zur Unkenntlichkeit zerzaust»
Die Bürgerlichen hätten die Vorlage «zur Unkenntlichkeit zerzaust» und damit einmal mehr wirksame Massnahmen gegen die Abzockerei torpediert, kritisierte die SP. Die FDP monierte ihrerseits, «Mitte-Links» habe sich «sinnvollen Verbesserungen» verweigert. Die Bonussteuer würde nämlich zu einer «inakzeptablen Schädigung des Wirtschaftsstandorts» führen.
Im Dezember hatte der Ständerat eine Bonussteuer im Gegenvorschlag verankert. Unternehmen sollen demnach künftig Boni über drei Millionen Franken nicht mehr von den Steuern abziehen können. In Verlustjahren sollen so hohe Boni zudem unzulässig sein.