Mit diesen Bestimmungen will der Ständerat den indirekten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative anreichern. Ziel von Initiative und Gegenvorschlag ist es, die Aktionärsrechte zu stärken und so Lohn- und Boni-Exzesse einzudämmen.
Anders als der Gegenvorschlag sieht die Initiative jedoch für sehr hohe Boni keine speziellen Bestimmungen vor. Die Befürworter der Bonussteuer hoffen, damit einen Trumpf in der Hand zu haben, mit dem sie das Stimmvolk vom Gegenvorschlag überzeugen können.
Bundesratsmodell setzt sich durch
Die von der Wirtschaft bekämpfte Bonussteuer war im Ständerat aber heftig umstritten. Der Rat stimmte ihr am Ende mit 25 zu 17 Stimmen zu. Er entschied sich dabei für das Modell, das der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Demnach soll jener Teil der Vergütungen, der drei Millionen Franken übersteigt, nicht mehr als geschäftsmässig begründeter Aufwand gelten und somit nicht mehr steuerlich abzugsfähig sein.
Der Ständerat will mit Steuer Lohn- und Boni-Exzesse eindämmen. /


Weiter sollen Boni über 3 Millionen nur dann ausbezahlt werden dürfen, wenn ein Unternehmen Gewinn schreibt. Und die Aktionäre sollen ein Mitspracherecht haben. Diese Regeln würden für alle Aktiengesellschaften gelten. Stimmt der Nationalrat ebenfalls zu, könnte dies Unternehmen aus steuerlichen Gründen davon abschrecken, Boni über 3 Millionen zu entrichten.
«Politisch motivierter Handstand»
Davon direkt betroffen wären einige hundert Personen: Gemäss den aktuellsten Zahlen des Bundes aus dem Jahr 2007 erhielten damals 383 Arbeitnehmende Löhne von mehr als 3 Millionen Franken. Die Gegner der Bonussteuer aus den Reihen der FDP und der SVP machten denn auch geltend, es gehe nur um wenige Unternehmen. Erika Forster (FDP/SG) sprach von einem «politisch motivierten Handstand».
Die Linke konnte sich mit Hilfe der CVP durchsetzen, deren Vertreter in der Eintretensdebatte am Dienstag an die Wut in der Bevölkerung über Boni-Exzesse erinnert hatte.