Es sei weder mit dem Obligationenrecht noch mit dem indirekten Gegenvorschlag zur «Abzocker»-Initiative vereinbar. Die Landesregierung formulierte deshalb am Freitag mehrere Anträge zum Bericht der Rechtskommission (RK) des Ständerates.
Das von deren Mehrheit vorgeschlagene Tantiemen-Modell sieht vor, dass Boni von mehr als 3 Millionen Franken künftig als Gewinn versteuert und als Tantieme bezeichnet werden müssen.
Solche Bezüge dürften nur ausbezahlt werden, wenn die Generalversammlung zustimmt, ein Gewinn erzielt wurde und das Unternehmen eine Dividende ausbezahlt. Tantiemen können im Gegensatz zu Löhnen nicht vom Ertrag abgezogen werden. Deshalb mit diesem Modell der steuerbare Gewinn des Unternehmens steigen.
Eine Minderheit der ständerätlichen RK würde als Alternative lieber den indirekten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative erweitern.
Betroffen wären lediglich börsenkotierte Aktiengesellschaften. (Symbol) /


Diese Regulierung hätte im Unterschied zum Tantiemen-Modell keine fiskalischen Konsequenzen. Betroffen wären lediglich börsenkotierte Aktiengesellschaften.
Für alle Aktiengesellschaften
Weiter könnte die Generalversammlung auch bei Verlusten Boni genehmigen, wenn das im Interesse des Unternehmens liegt. Der Bundesrat will die beiden Vorschläge kombinieren und bei allen Aktiengesellschaften anwenden. Hohe Boni könnten nicht nur in börsenkotierten AG's problematisch sein, hält er dazu fest.
Weiter will die Landesregierung, dass gegenüber den Aktionären die Vergütungen der Mitglieder der Geschäftsleitung einzeln offengelegt werden. Die Generalversammlung müsse sie auch genehmigen, wenn kein Jahresverlust oder Kapitalunterdeckung vorlägen.