Damit hat sich der Nationalrat für einen indirekten Gegenvorschlag zur Abzockerinitiative ohne Bonussteuer ausgesprochen. In der Gesamtabstimmung genehmigte der Rat diesen Gegenvorschlag mit 82 zu 75 Stimmen bei 17 Enthaltungen.
Der Ständerat hatte sich für einen indirekten Gegenvorschlag mit Bonussteuer ausgesprochen. Demnach sollten Unternehmen Vergütungen über 3 Millionen Franken nicht länger von den Steuern abziehen können. In Verlustjahren wären solch hohe Boni zudem unzulässig.
Regelung der Managerlöhne
Die Regelung der Managerlöhne steht ebenfalls auf der Liste. Sie gehört zu den Kernpunkten der Abzocker-Initiative. Der Nationalrat möchte diese Bestimmung auch im indirekten Gegenvorschlag verankern. Dies hat er am Mittwoch mit 102 zu 77 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.
Damit hat er eine Differenz zum Ständerat geschaffen.
Der Nationalrat bespricht den indirekten Vorschlag zur Abzockerinitiative (Symbolbild). /


Geht es nach dem Willen des Ständerates, sollen die Aktionäre nur den Gesamtbetrag der Vergütungen an den Verwaltungsrat zwingend genehmigen müssen.
Ob sie auch über die Vergütungen an die Geschäftsleitung jährlich abstimmen, sollen sie selbst festlegen können: Sie sollen dies nur tun, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen.
Einen Schritt auf Initiative zu
Die Mehrheit des Nationalrats hat sich nun aber auch bei den Vergütungen an die Geschäftsleitung für eine Muss-Formulierung ausgesprochen. Damit mache der Rat einen Schritt auf die Initiative zu, argumentierten die Befürworter.
Die Gegner warnten vergeblich davor, eine Differenz zum Ständerat zu schaffen. Dies schmälere die Chancen, dass der indirekte Gegenvorschlag zustande komme.
Viele sehen in einer Muss-Formulierung zudem eine «staatliche Zwangsjacke». Wenn der Rat beschliesse, dass die Aktionäre auch über die Löhne der Geschäftsleitung abstimmen müssten, könne er geradeso gut der Initiative von Thomas Minder zustimmen, kritisierte Norbert Hochreutener (CVP/BE).
Aufschieben der Initiative?
Nach dem Entscheid des Nationalrates geht es um die Frage des weiteren Vorgehens. Zur Debatte steht, ob die Frist für die Behandlung der Initiative um ein weiteres Jahr verlängert werden soll, damit die Räte die Differenzen beim indirekten Gegenvorschlag bereinigen können. Der Rat hat über einen entsprechenden Ordnungsantrag zu befinden.