In einem Punkt zumindest ist eine Annäherung in Sicht: Die Kommission beantragt dem Nationalrat, die Volksinitiative von Thomas Minder wie der Ständerat zur Ablehnung zu empfehlen. Dies beschloss sie mit 10 zu 8 Stimmen bei 7 Enthaltungen.
Der Nationalrat hatte bisher die Initiative zur Annahme empfohlen, so dass es eine Differenz zwischen den Räten gab. Folgt der Nationalrat seiner Kommission, könnte die Initiative rascher vors Volk kommen.
Drei Varianten im Spiel
Was den Gegenvorschlag betrifft, sind nach wie vor drei Varianten im Spiel: Ein direkter Gegenvorschlag auf Verfassungsebene sowie zwei indirekte Gegenvorschläge auf Gesetzesebene. Einer der beiden indirekten Gegenvorschläge enthält eine Bonussteuer, der andere nicht.
Zuletzt hatte sich der Ständerat für den indirekten Gegenvorschlag mit der Bonussteuer ausgesprochen, während der Nationalrat beschloss, nur über jenen ohne Bonussteuer zu diskutieren. Nun will die nationalrätliche Rechtskommission zum direkten Gegenvorschlag zurückkehren, den der Nationalrat vor einem Jahr verabschiedet hatte.
Diskussionen im Parlament: Bürokratie verzögerte die Initiative. /

Keine Bonussteuer eingebaut
Die Kommission empfiehlt dem Rat mit 7 zu 5 Stimmen bei 14 Enthaltungen, an diesem festzuhalten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Änderungen am direkten Gegenvorschlag brachte die Kommission nicht an.
Insbesondere sprach sie sich dagegen aus, den direkten Gegenentwurf mit einer Bonus-Steuer zu ergänzen. Dieser Entscheid fiel mit 16 zu 7 Stimmen. Die Linke wird im Plenum beantragen, den direkten Gegenvorschlag mit einer Bonussteuer zu ergänzen.
Möglicher Kompromiss
Da der direkte Gegenentwurf etwas wirtschaftsfreundlicher ist als der indirekte, wurde dessen Anreicherung mit einer Bonussteuer schon von verschiedener Seite als Kompromiss vorgeschlagen.
So oder so könnte der direkte Gegenvorschlag im Ständerat eine Mehrheit finden: Die kleine Kammer hat sich bisher noch nie damit befasst. Nachdem der Nationalrat den direkten Gegenvorschlag verabschiedet hatte, kamen die Räte zum vorläufigen Schluss, dass aktienrechtliche Bestimmungen nicht in die Verfassung gehörten. Sie entschieden sich dafür, ein Gesetzesprojekt auszuarbeiten.