Das Bezirksgericht Höfe wies die Klage vollumfänglich ab, wie Limbergers Anwalt Andreas Meili am Montag auf Anfrage eine Meldung von «Bilanz online» bestätigte. Limberger hatte vor Gericht vorgebracht, nach Minders Verunglimpfungen seien Morddrohungen gegen ihn eingegangen.
Das Gericht kam zum Schluss, dass Limbergers Gesamtentschädigung von rund 7,7 Mio. Fr. im Jahr 2006 für den aussenstehenden Betrachter im Vergleich als «überrissen» erscheint, wie «Bilanz online» schreibt.
Thomas Minder lanciert die «Abzocker-Initiative». /


Limberger muss demnach Minder nun eine Prozessentschädigung von 1500 Franken bezahlen; gleichzeitig hat er die Gerichtskosten in Höhe von 4566.50 Franken zu übernehmen.
Sein Anwalt kritisierte das erstinstanzliche Urteil. Der Entscheid sei rechtlich nicht haltbar. «Es ist eine Sache, ein politisches Sachanliegen als 'Abzockerinitiative' zu bezeichnen, und es ist eine andere Sache, eine bestimmte Person als 'Abzocker' zu diffamieren», erklärte Meili.
Limberger, der 2007 von OC Oerlikon zu Von Roll wechselte und Ende 2010 auch dort zurückgetreten ist, prüft nun den Weiterzug des Urteils ans Kantonsgericht Schwyz.