Der Datenaustausch zwischen den Bundes- und Kantonsbehörden funktioniere in Fragen rund um Sozialversicherungen, Sozialhilfe, Einbürgerungen und Steuern grundsätzlich gut, teilte das Bundesamt für Justiz mit. In keinem der untersuchten Bereiche gebe es Anhaltspunkte für gravierende Probleme beim Datenaustausch zwischen den Behörden.
Darüber hinaus sei die Datenbeschaffung nicht die einzige Quelle, um Missbrauchsfälle aufzudecken. Andere Faktoren wie beispielsweise gut ausgebildetes und erfahrenes Personal, seien genauso wichtig, um Unstimmigkeiten in einem Dossier aufzuspüren.
Kein Bedarf für Gesetzesrevision
Der Bundesrat kommt deshalb in dem Bericht zum Schluss, dass zurzeit keine Revision des Datenschutzgesetzes nötig ist.
Der Bundesrat will den Datenaustausch optimieren. /


Handlungsbedarf sieht er trotzdem: Er will verschiedene Massnahmen prüfen, um den Datenaustausch zu optimieren.
Das Eidg. Departement des Innern (EDI) muss etwa prüfen, ob der Bund eine Datenbank über Leistungen der Sozialversicherungen einrichten soll, die den kantonalen Behörden die Arbeit erleichtern würde.
Das Volkswirtschaftsdepartement (EVD) wiederum untersucht im Rahmen der Evaluation des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit, ob der Zugang der Kontrollorgane auf bestehende Sozialversicherungs-Datenbanken erweitert werden soll. Das EVD muss zudem prüfen, ob der Kampf gegen Schwarzarbeit auf den Bereich der direkten Steuern ausgedehnt werden soll.
Systemwechsel bei Sans-Papiers prüfen
Ins Auge fasst die Regierung auch einen Systemwechsel bei den Sans-Papiers. So soll das Justizdepartement prüfen, ob künftig die Asyl- und Ausländerbehörden informiert werden sollen, wenn eine Person ohne Aufenthaltsgenehmigung Sozialversicherungsbeiträge leistet oder Sozialversicherungsleistungen bezieht. Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat ein Postulat von Ruedi Lustenberger (CVP/LU).