Beim Bund wird zurzeit geprüft, ob alle Bezügerinnen und Bezüger von Sozialversicherungen wie IV, AHV und Ergänzungsleistungen in der Schweiz in einer zentralen Datenbank erfasst werden sollen. Dies soll den Gemeinden künftig erleichtern, allfällige Ansprüche auf Sozialhilfegeld zu berechnen und zu überprüfen.
Zurzeit müssen sich die Gemeinden auf die geltende Selbstdeklaration der Betroffenen verlassen oder aufwändig mit schriftlichem Gesuch Informationen bei allen Sozialversicherungen einholen, wie Dieter Biedermann vom Bundesamt für Justiz (BJ) gegenüber Schweizer Radio DRS sagte. Denn es könne sein, dass Angaben aus Nachlässigkeit unterlassen oder in der Hoffnung auf ungerechtfertigte Mehrleistungen verschwiegen würden.
Teure Infrastruktur
Biedermann räumte ein, dass eine solche Datenbanklösung mit einer teuren Infrastruktur verbunden wäre. So müssten alle Daten erfasst und aktuell gehalten werden.
Sollen die Bezüger von IV, AHV und Ergänzungsleistungen in einer Datenbank erfasst werden? /


Die Kosten würden nun berechnet. Dann werde sich zeigen, ob sie durch den Nutzen - etwa einen verhinderten Missbrauch - gerechtfertigt seien.
Die Abfrage der heiklen Sozialversicherungsdaten per Knopfdruck stellt aber auch datenschutzrechtliche Probleme: Falls sich die Datenbank konkretisiere, werde sich der Datenschutz genauer darum kümmern, erklärte Eliane Schmied, Sprecherin des eidgenössischen Datenschutzbeauftragen, gegenüber Schweizer Radio DRS. Denn bei einer so grossen Datenbank sei auch die Gefahr gross, dass die Daten in falsche Hände geraten könnten. Es müsste entsprechend gesetzlich genau geregelt werden, welche Daten gesammelt würden und wer Zugriff darauf haben soll. Nicht zuletzt gehe es um den Schutz der Daten vor Hacker-Angriffen.
Der Bund will nun abklären, wie gross die Nachfrage für eine solche Datenbank in den Kantonen ist. Letztlich wird aber das Parlament darüber entscheiden, ob eine solche Datenbank ein taugliches Mittel im Kampf gegen den Sozialhilfemissbrauch sein kann.