Seit Ende Juli 2010 gilt am Flughafen Zürich eine um eine Stunde verlängerte Nachtruhe. Gestartet und gelandet werden darf seither nur noch bis 23 Uhr, in Ausnahmefällen bis 23.30 Uhr. Vorher durften die Maschinen bis Mitternacht ankommen oder abfliegen.
Bei unvorhersehbaren Ereignissen kann der Flughafen aber Ausnahmebewilligungen erteilen, mit denen die Flugzeuge auch nach Betriebsschluss, also nach 23.30 Uhr abfliegen oder ankommen dürfen. Zu diesen Ereignissen gehören etwa Streiks, technische Probleme oder schwierige Wettersituationen wie etwa Gewitter oder Schneefall.
Nachdem der Flughafen in den ersten Monaten nur wenige Ausnahmegesuche der Fluggesellschaften bewilligt hatte, ist die Zahl wegen des Wintereinbruchs nun aber merklich angestiegen - sehr zum Leidwesen der Flughafen-Anwohner.
Es seien mehrere Beschwerden eingegangen, sagte BAZL-Sprecher Daniel Göring auf Anfrage der SDA.
Nachtbetrieb in Kloten. /


Wie viele genau kann er nicht sagen. Es seien nicht Dutzende, aber doch einige.
BAZL bildet Arbeitsgruppe
Mit einem Monitoring will das BAZL die Ausnahmebewilligungen nun genau beobachten und analysieren. Wie es am Donnerstag mitteilte, wurde dafür eine Arbeitsgruppe gebildet. Darin sitzen Fachleute des BAZL, des Flughafens, der Fluggesellschaften und des Kantons Zürich.
Gegenüber dem «Regionaljournal Zürich-Schaffhausen» von Radio DRS sagte Göring, das Monitoring sei keineswegs eine Reaktion auf die Beschwerden der Anwohner, sondern vielmehr auf den Wintereinbruch. Indem man die Praxis der Ausnahmebewilligungen auswerte, wolle man Konsequenzen für die Zukunft ziehen.